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Beispiel: Der Erblasser war spanischer Staatsangehöriger, stammte aus Bilbao und hat die letzten 20 Jahre seines Lebens mit seiner Familie in Cambridge gelebt. Durch Testament vermachte er seine Anteile an einer französischen Aktiengesellschaft, die fast den gesamten Nachlass ausmachen, seiner Tochter. Das Testament hatte er bei einem Besuch in Paris errichtet, indem er den Text, den sein Anwalt mit der Schreibmaschine geschrieben hatte, eigenhändig abschrieb und unter Angabe von Tag und Ort unterzeichnete. Zeugen wirkten bei der Errichtung des Testaments nicht mit.

1. Ist das Testament des Erblassers wirksam?
2. Welche Rechte hat der Sohn des Erblassers?

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