1. Zahlen und Statistik
Rz. 39
Die genaue Erfassung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist naturgemäß schwierig. Denn anders als Ehen werden sie nicht registriert. Gleichwohl stellt das Statistische Bundesamt Erhebungen an, die in dem so genannten Mikrozensus Rückschlüsse auf die verschiedenen Formen menschlichen Zusammenlebens zulassen.
Rz. 40
Danach hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der jüngsten Vergangenheit – wie allgemein zu erkennen – deutlich an Akzeptanz gewonnen. So gab es im Jahr 2004 etwa 2,9 Millionen Paare, die nicht verheiratet zusammen gelebt haben, wobei in der Erhebung zwischen gemischt- und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht differenziert worden ist. Im Jahre 2014 gab es dagegen schon 17,5 Millionen Paare. Die Zahl der gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften stieg von 2004 bis 2014 um 18 % oder 451.000. In 883.000 Haushalten lebten im Jahr 2014 auch minderjährige Kinder, in 2004 nur in 684.000 Haushalten. Das ist eine Steigerung um 22 %.
Rz. 41
Interessant ist die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften niedriger liegt als dasjenige von Eheleuten. Im Jahr 2007 lag es bei 37,7 Jahren bei den Frauen und bei 40,3 Jahren bei den Männern gegenüber 52,1 Jahre bei den Ehefrauen und 54,9 Jahre bei den Ehemännern, woraus geschlossen werden kann, dass viele Paare in späteren Jahren doch noch die Ehe miteinander schließen
2. Motive
Rz. 42
Die Gründe, die Paare veranlassen, unverehelicht zusammenzuleben, können sehr vielfältig sein. In vielen Fällen wollen sich junge Menschen, die sich aus dem Elternhaus gelöst haben, nicht gleich wieder in die institutionelle Bindung einer Ehe begeben. Dasselbe gilt für Menschen, die nach einer gescheiterten Ehe zumindest für eine Übergangsphase von einer rechtlichen Bindung absehen. Dieses Zusammenleben stellt gewissermaßen eine "Probeehe" dar. Für die Zukunft wird die Eheschließung aber nicht endgültig ausgeschlossen.
Rz. 43
Ein Grund für nichteheliches Zusammenleben kann auch darin zu sehen sein, dass die Partner aus rechtlichen Gründen noch nicht heiraten können, etwa deshalb, weil einer der Partner noch verheiratet und die Scheidung dieser Ehe noch nicht möglich ist.
Rz. 44
Von einer "Onkelehe" oder dem "Rentenkonkubinat" wird dann gesprochen, wenn Menschen, zumeist im vorgerückten Alter, von einer Eheschließung absehen, weil wenigstens einer von ihnen über einen Anspruch aus einer Witwenversorgung verfügt, den sie durch die Heirat nicht gefährden möchten. Ähnliche Gründe verfolgen jüngere Menschen, die nicht heiraten um beispielsweise ihre Ansprüche auf eine Förderung nach dem BAFöG oder sonstige Sozialleistungen nicht zu verlieren.
Rz. 45
Immer mehr in den Hintergrund gerät die "Alternativehe", in der die Partner die Eheschließung aus grundsätzlich, ideologischen Erwägungen ablehnen. Die Bedeutung dieser Motivation wird deshalb geringer, weil das nichteheliche Zusammenleben in der Gesellschaft immer mehr akzeptiert wird.