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Die Nutzung des Internets ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken – weder im dienstlichen noch im privaten Bereich. In Sekundenschnelle lassen sich per Computer oder Smartphone E-Mails und Nachrichten versenden, Dateien austauschen, Recherchen durchführen oder aber auch Einkäufe erledigen. Etliche moderne Geräte sind internetfähig und nach der ersten Einrichtung durchgängig mit dem Internet verbunden. Wo früher also das Einwählen ins Internet eine aktive Handlung erforderte, ist heute das genaue Gegenteil der Fall: um offline zu gehen, bedarf es eines Aktivwerdens. Insofern ist der heutige "Gang ins Internet" in keiner Weise mehr mit dem von vor 20 Jahren zu vergleichen, sondern alltägliche Selbstverständlichkeit. Dieser Dauerzustand der Vernetzung birgt aber erhebliche Gefahren – insbesondere in von wechselseitigen Rechten und Pflichten geprägten Verträgen wie Arbeitsverhältnissen. Besteht ein dienstlicher Internetanschluss, so können Arbeitnehmer geneigt sein, die private Banküberweisung, die Buchung von Urlaubsreisen oder die Bestellung eines neuen Buches über ebendiesen Anschluss zu tätigen. Steuert ein Arbeitgeber dem nicht entgegen, könnten derartige private Ausflüge ins Internet mit der Folge eines Leistungsabfalls und verminderter Effizienz zum Habitus werden. Wie also lässt sich diese Gemengelage möglichst schonend auflösen? Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, die dienstliche und private Nutzung zu kontrollieren, einer exzessive Privatnutzung des Internets vorzubeugen und welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es? Antworten hierauf geben die folgenden Ausführungen.

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