I. Allgemeines
Der Arbeitgeber stellt für die Tätigkeit der Arbeitnehmer Arbeitsplätze mit Internetzugang sowie dienstliche E-Mail-Adressen zur Verfügung. Zur Vermeidung von Risiken und Unklarheiten bei deren Nutzung dient diese Richtlinie. Die Kenntnis der nachfolgenden Regelungen und deren Einhaltung ist Voraussetzung zur Gewährleistung und Verbesserung des digitalen Betriebs und des Sicherheitsniveaus des Unternehmens. Die Benutzerrichtlinien ergänzen die sonstigen Regelungen und Vorschriften für die Anwendung von Informationstechnik und den Umgang mit personenbezogenen Daten.
II. Einrichtung von Internet und E-Mail
Die Schaffung der technischen Voraussetzungen und die Vergabe der Benutzerkennung zur Nutzung von Internet und E-Mail erfolgt durch den Administrator.
Änderungen an der Hard- oder Software durch den Arbeitnehmer sind untersagt. Hält der Arbeitnehmer solche für erforderlich oder zweckmäßig, ist der Administrator zu kontaktieren.
Die Weitergabe der eigenen Benutzerkennung und der zugehörigen Authentifizierungsmittel an Dritte ist verboten. Es sind Passwörter zu verwenden, die den aktuellen Standards der Passwortsicherheit genügen. Im Zweifel sind diese beim Administrator zu erfragen.
III. Nutzung von Internetzugang und E-Mail
Die Nutzung von Internet- und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Die Weisungen zum Datenschutz sind hierbei zwingend zu beachten.
Die Nutzung von Internet und E-Mail für private Zwecke ist untersagt.
IV. Technische Störungen und sicherheitsrelevante Ereignisse
Technische Störungen bei der Nutzung von Internet oder E-Mail sind unverzüglich dem Administrator zu melden. Entsprechendes gilt im Falle der Beschädigung von Hardware. Eigene Versuche die Störung zu beseitigen, sollen nur nach Anweisung erfolgen.
Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse, wie z.B. der Verlust oder die Veränderung von Daten oder Programmen, der Verdacht auf Missbrauch der eigenen Benutzerkennung sowie deren Verlust, Virenbefall oder Verdacht eines solchen sind ebenfalls unverzüglich dem Administrator zu melden.
V. Protokollierung, Filter und Kontrolle
Die Nutzung von Internet und E-Mail kann protokolliert, gefiltert, beschränkt und/oder kontrolliert werden, z.B. durch Einsatz von Filtersystemen, Sperrung bestimmter URLs, Filesharing-Diensten und/oder Dateitypen. Teilweise geht dies technisch bedingt mit einer automatischen Analyse des Inhalts der Kommunikation einher.
Die Protokollierung erfolgt zum einen zur Analyse und Korrektur technischer Fehler und dient damit der Optimierung der Systemstabilität und Sicherheit. Sie kann aber auch zur Missbrauchskontrolle und –verfolgung sowie bei Verdacht auf eine Straftat genutzt werden, Soweit möglich erfolgen Kontrolle und Protokollierung automatisiert und anonymisiert. Die Einhaltung dieser Richtlinie kann stichprobenartig durch Einsicht der Protokolldateien überprüft werden. Bei begründetem Anlass kann eine gezielte Prüfung erfolgen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden hierbei durch den Arbeitgeber eingehalten.
VII. Sanktionen
Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Richtlinie werden als Verstöße gegen die dienstrechtlichen bzw. arbeitsvertraglichen Pflichten verfolgt. Außerdem können Verstöße strafrechtliche Folgen haben.
Der Benutzer/Arbe...