Dr. Wolfgang Kürschner, Karl-Hermann Zoll
Rz. 21
Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu dessen Bedeutung, Nutzen und Gefahren im Zusammenhang mit dem Unfallhaftpflichtrecht sowie die Mitteilung für die Praxis der Unfallregulierung interessanter Adressen angezeigt. Ferner soll auch die Bedeutung des Internets als Gegenstand des Rechts im Allgemeinen Erwähnung finden.
Rz. 22
Das Internet besteht aus der Verbindung zahlreicher weltweiter Computernetzwerke, die untereinander Daten austauschen. Es wird sowohl kommerziell als auch privat eingespeist und genutzt. Es ermöglicht die weltweite Kommunikation mit sehr kurzen Übertragungszeiten und geringen Kosten. Dem Internet kommt wegen seiner zahllosen Nutzungsmöglichkeiten als Informations-, Kommunikations- und Vertriebsmedium eine wachsende Bedeutung zu (vgl. zu den rechtlichen Konsequenzen auch unten Rdn 27 ff.). Eine systematische Kontrolle der Inhalte, geschweige denn der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Informationen ist häufig nicht gewährleistet. Darin liegt eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Gelegentlich wird der nach bestimmten Stichwörtern Suchende unfreiwillig zu den Seiten von "Unfallhelfern" geführt. Zu den Risiken, die das Internet birgt, gehört die Gefahr, dass über das Internet versandte Nachrichten von Unbefugten eingesehen oder Informationen gelöscht oder manipuliert werden oder der Empfänger über den wahren Absender getäuscht wird. Für die rechtliche Beurteilung führt dies zu noch nicht abschließend geklärten Fragen zum Datenschutz, der Rechtsverbindlichkeit von Erklärungen, der Beweissicherheit und des Verbraucherschutzes. Die Faszination besteht in der sehr schnellen Verfügbarkeit und der möglichen, freilich nicht notwendigerweise gegebenen Aktualität angebotener Informationen. Andererseits sind Informationsangebote häufig nicht von Dauer. Webadressen veralten schnell und werden unbrauchbar. Die Recherche über Suchmaschinen erleichtert zwar die Suche nach der Nadel im Heuhaufen, sie erspart jedoch gleichwohl in vielen Fällen nicht Frustrationen und Kosten für "Informationen", die letztlich ohne Wert sind. Indessen finden sich zunehmend authentische, autorisierte und verlässliche, sogar länger gültige Inhalte zu Rechtsthemen, die ihre Bedeutung nicht im Ersatz traditioneller Veröffentlichungsformen, wohl aber in deren Ergänzung gewinnen. Die moderne Technik mit Suchfunktionen, Frames und der Navigation durch Mausklick von Hyperlink zu Hyperlink hat ihren eigenen Reiz und Wert. Das Internet ist wohl derzeit und auch in absehbarer Zukunft für juristische Informationen keine Alternative zu Büchern; es entwickelt sich jedoch zunehmend zu einem Medium, das in der Praxis der Unfallregulierung Boden gewinnt.
Rz. 23
Die nachfolgenden und die in einzelnen Paragrafen gegebenen Hinweise auf Internetadressen sollen exemplarisch bei der Trennung der Spreu vom Weizen helfen und erfolgreiche Suchen ermöglichen (jeweils: http//...). Die im Folgenden und auch sonst an anderen Stellen dieses Buches erwähnten externen Websites Dritter sind solche, auf deren Inhalte die Autoren dieses Buches und der Verlag keinen Einfluss haben. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen werden. Für die Inhalte der Sites ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Zu einigen Grundbegriffen: Eine Website – im deutschen Sprachgebrauch auch Webauftritt (Internetauftritt), Webpräsenz (Internetpräsenz), Webangebot (Internetangebot) sowie Internetplattform (Webplattform) genannt – ist ein virtueller Platz im World Wide Web, an dem sich meist mehrere Webseiten (Dateien) und andere Ressourcen befinden. Diese sind üblicherweise durch eine einheitliche Navigation (durch Hypertext-Verfahren) zusammengefasst und verknüpft. So ist etwa die Wikipedia als Gesamtes eine Website, die im Internet auf einem oder mehreren Host-Rechnern (Servern) gespeichert ist, während das, was im Browser angezeigt wird, speziell als ein einzelnes Dokument betrachtet wird. Die Website der deutschsprachigen Wikipedia umfasst derzeit ca. 2,2 Millionen Webseiten (vgl. Eintrag in Wikipedia), darunter zahlreiche Seiten zum deutschen und ausländischen Recht, den Gerichten, sonstigen Institutionen und dem Justizpersonal. Als Sitemap oder Site-Map, seltener auch: Seitenübersicht, wird die vollständige hierarchisch strukturierte Darstellung aller Einzeldokumente (Webseiten) eines Internetauftritts bzw. einer Website bezeichnet (Seitenstruktur). Im Idealfall zeigt die Sitemap auch die hierarchischen Verknüpfungsstrukturen der Seiten an. Eine Sitemap wird von den Betreibern einer Website zur Verfügung gestellt, um den Besuchern einen Überblick zu geben, welchen Umfang und welche Struktur...