Rz. 43

Wir beginnen die Untersuchung in § 2 damit, dass wir die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser untersuchen, und zwar zunächst nur mit Blick auf die bei ihm vorhandenen Speichermedien und die dort gespeicherten Daten. Etwaige Rechte Dritter werden dabei zunächst außen vor gelassen.

 

Rz. 44

Gemeint sind Fälle, in denen nur Rechte des Erblassers betroffen sind, etwa der Fall, dass der Erblasser ein in digitaler Form auf eigenen Speichermedien geführtes Tagebuch hinterlässt. Haben die Erben automatisch ein Recht auf Zugriff zu diesem elektronischen Tagebuch? Oder steht aufgrund der privaten Natur solcher Aufzeichnungen das Recht auf Zugriff den Angehörigen des Erblassers zu? Oder handelt es sich sogar um einen so intimen Bereich des Privatlebens des Erblassers, dass sein postmortales Persönlichkeitsrecht dem Zugriff generell entgegensteht?

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