Rz. 9
Um statistisch fehlerfrei aufbereitete Daten für die schadensersatzrechtliche Verwendung beim Haushaltsführungsschaden zu erhalten, beauftragte das Institut für Haushaltsführungsschaden eine exklusive Sonderauswertung im Jahr 2016. Daraus ergibt sich der durchschnittliche Zeitaufwand pro Tag für Haushaltsführung und Betreuung der Familie in einer Vielzahl von ausdifferenzierten Personenkreisen. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass dem Datenpool für die jeweilige Personengruppe auch nur die Daten zugeordnet werden, die in dieser Personengruppe erhoben worden sind (also z.B. alleinerziehende Väter, alleinerziehende Mütter sowie Haushalte mit Kindern unterschiedlichen Alters). Aussortiert wurden Mehrgenerationenhaushalte, Seniorenheime, Studentenwohnheime etc. Ferner wurde im Rahmen dieser Sonderauswertung danach differenziert, welches Haushaltsnettoeinkommen diesen einzelnen Personengruppen zur Verfügung steht. Gerade dieser Aspekt der Sonderauswertung ist auch deshalb so wertvoll für den Haushaltsführungsschaden, weil die vom Statistischen Bundesamt in den oben genannten Files veröffentlichten Daten an dieser Stelle überhaupt keine Differenzierung vornehmen. Insgesamt basiert das vorliegende Tabellenwerk auf den derzeit aktuellsten Daten und der umfangreichsten individuellen Datenauswertung zum Thema Haushaltsführungsschaden.
I. Haushaltstypen 1 bis 3
Rz. 10
Die Unterscheidung nach dem Haushaltsnettoeinkommen ist erforderlich, um einfache, mittlere und höherwertige Haushalte voneinander zu trennen. Das Nettoeinkommen setzt sich aus dem der Partner sowie ggf. dem des Kindes zusammen, wenn dieses im Rahmen seiner Ausbildung eine Vergütung erhält. Transferzahlungen zählen ebenfalls dazu. Der in diesen Haushalten üblicherweise aufgebrachte Zeitaufwand für die Haushaltsführung ist recht unterschiedlich, wie sich aus der Tabelle 1 ergibt. Haushalten mit geringem Haushaltseinkommen (Haushaltstyp 1) – in der Sonderauswertung wurde hier ein Schnitt bei Einkommen unterhalb von 2.000,00 EUR netto gemacht – liegen in der Regel einfache Wohnverhältnisse zugrunde (geringe Quadratmeterzahl zur Miete). Auch weisen Haushalte mit einem unterdurchschnittlichen Haushaltseinkommen eine eher schmale technische Ausstattung auf.
Familien mit einem Nettoeinkommen zwischen 2.000,00 EUR und 3.200,00 EUR/Monat (Haushaltstyp 2) sind in der Regel technisch besser ausgestattet als einfache Haushalte und die besseren Wohnverhältnisse schlagen sich entweder in größeren Wohnflächen oder aber in Wohnungseigentum nieder.
Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 3.200,00 EUR/Monat (Haushaltstyp 3) verfügen zumeist über überdurchschnittliche Wohnverhältnisse, das heißt größere Wohnflächen und sehr häufig Wohnungseigentum bzw. Einfamilienhäuser.
In der Sonderauswertung konnte der Datenpool im Hinblick auf diese drei Haushaltstypen durchdifferenziert werden und damit liegen der Tabelle 1 statistisch belastbare Erhebungsdaten zugrunde.
II. Erwerbstätige/Nichterwerbstätige
Rz. 11
Eine weitere Differenzierung nach erwerbstätig und nicht erwerbstätig innerhalb der zuvor beschriebenen Haushaltstypen war in Anbetracht der dann teilweise sehr geringen Fallzahlen nicht möglich. Geringe Fallzahlen, das heißt z.B. unter 50 Tagebucheintragungen führen bereits bei der Auswertung der Erhebung dazu, dass diese Zahlen überhaupt nicht mehr ausgewiesen werden, also ausgenullt sind. Die geringen Fallzahlen unterhalb von 50 Tagebuchtagen sind statistisch gesehen nicht sicher genug, um eine allgemein verbindliche Aussage daraus abzuleiten. Selbst eine Fallzahl zwischen 50 und 200 Tagebuchtagen hat statistisch gesehen eine "relativ unsichere Aussagekraft". Auch das sollte man wissen, wenn man die Aussagekraft von Daten verallgemeinern möchte. Um also seriöse Aussagen innerhalb der drei zuvor genannten Haushaltstypen hinsichtlich der im Übrigen zielgenau definierten Personengruppen treffen zu wollen, bedarf es mindestens 50 bis 200 Tagebuchtage zur Auswertung. Da diese Mindestzahl bei einer weiteren Ausdifferenzierung zwischen erwerbstätig und nicht erwerbstätig jedoch nicht erreicht werden konnte, wurde im Rahmen der Sonderauswertung auf diese Differenzierung verzichtet. Hätte man sich zu einer Differenzierung hinreißen lassen, so wären die gefundenen Ergebnisse jedenfalls unter dem strengen Blickwinkel der Statistik nicht verallgemeinerungsfähig. Das würde dem Gesamtergebnis der Sonderauswertung die bestehende Seriosität nehmen.
III. Tages-, Wochen- und Monatswerte in Tabelle 1, 2 und 4
Rz. 12
Innerhalb der Tabellen 1, 2 und 4 wurden die in der exklusiven Sonderauswertung des Instituts für Haushaltsführungsschaden erhobenen Daten auf den Tag, die Woche und den Monat berechnet. Damit soll verhindert werden, dass sich bei der Regulierung oder Urteilsfindung versehentlich Rechenfehler einschleichen, wenn Wochenbeträge heruntergebrochen oder Wochenbeträge heraufgerechnet werden müssen. Sowohl bei der statistischen Erhebung der Daten, als auch beim Haushaltsführungsschaden kommt es darauf an, dass Haushaltsführung an 7 Tagen pro Woche und nicht an 5 Tagen pro Woche stattf...