I. Tabelle 1: Verletzungstabelle
Rz. 13
Diese Tabelle basiert originär auf der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des Instituts für Haushaltsführungsschaden aus dem Jahr 2016.
II. Tabelle 2: Tötungstabelle
Rz. 14
Die Tabelle 2 wurde aus den Daten der Tabelle 1 heraus entwickelt. Sie basiert damit ebenfalls auf der Sonderauswertung sowie auf eigenen Berechnungen des Instituts für Haushaltsführungsschaden.
III. Tabelle 3: Umrechnungstabelle Echtminuten in Dezimal-/Industrieminuten
Rz. 15
Diese Tabelle ist erforderlich, um Zeitaufwände zu addieren bzw. zu subtrahieren, ohne dass ein umständlicher Rechenweg erforderlich ist. Echtminuten sowie Echtstunden sind wegen der vollen Einheit bei 60 Sekunden bzw. 60 Minuten nur sehr mühsam überhaupt zu addieren bzw. voneinander zu subtrahieren. Einfacher geht es im Dezimalsystem, weshalb die Tabellen 1, 2 und 4 sowohl Angaben in Echtminuten sowie Echtstunden und in Dezimalminuten sowie Dezimalstunden aufweisen. Um die Angaben im Fragebogen, die oftmals in Echtminuten und Echtstunden erfolgen, entsprechend umzurechnen, ergab sich das Erfordernis der Tabelle 3.
IV. Tabelle 4: Kinderzuschlagstabelle
Rz. 16
Gerade wenn man sich die Zeitwerte aus den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI für Kinder anschaut, kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass Kinderbetreuung im Laufe des Tages nur punktuell erforderlich ist. So beträgt der Pflege- und Betreuungsaufwand eines gesunden Säuglings nach dieser sozialversicherungsrechtlichen Feststellung bis zum Erreichen des 1. Jahres nur 3 Stunden und 46 Minuten. Jeder, zu dessen Haushalt einmal ein Säugling gehört hat, wird feststellen, dass die Tagesbetreuung nicht innerhalb von 3 Stunden und 46 Minuten gemacht ist. Ein Kind unter 1 Jahr wird niemand auch nur 5 Minuten aus den Augen lassen. Das bedeutet für den Haushaltsführungsschaden, dass die im Rahmen des Sozialrechtes festgestellten Pflegeaufwandszeiten keinesfalls zum zivilrechtlichen Maßstab gemacht werden können. So enthält die Tabelle 4 eben die für die zivilrechtliche Regulierung erforderlichen Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder von Geburt an bis zur Volljährigkeit. Diese sind den in Tabelle 1 und 2 ausgewiesenen Aufwands- bzw. Bedarfszeiten hinzuzusetzen, wobei zu differenzieren ist, welcher Anteil der Kinderbetreuung der Mutter bzw. dem Vater zuzuschreiben ist.
V. Tabelle 5: individuelle Ermittlung der MdH anhand der 9 Bereiche der Haushaltstätigkeit
Rz. 17
Die Tabelle 5 ermöglicht es, die individuelle MdH aufgrund der 9 Haushaltsbereiche für das individuelle Verletzungsbild des Geschädigten zu berechnen.
VI. Tabelle 6: MdH-Tabelle bei Katalogverletzungen
Rz. 18
Die Tabelle 6 beinhaltet einen abschließenden Katalog an Verletzungen und Verletzungsfolgen (Katalog-Verletzungen), in dem eine durchschnittliche MdH ausgewiesen ist. Die Tabelle 6 dient somit der schnellen Berechnung prozentualer Einschränkungen in der Haushaltsführung bei den dort genannten Verletzungsbildern. Außerhalb der Katalog-Verletzungen muss mit der Tabelle 5 gearbeitet werden.
VII. Tabelle 7: Stundenverrechnungssätze bei normativer Abrechnung
Rz. 19
In der Tabelle 7 finden sich Stundenverrechnungssätze, die bei normativer Schadensberechnung angewendet werden können. Sie sind entweder aus dem TVöD analog abgeleitet oder aus dem sogenannten "Hausfrauentarifvertrag", der vom früheren Deutschen Hausfrauenbund, nunmehr vom DHB-Netzwerk Haushalt Berufsverband der Haushaltführenden e.V., verhandelt worden ist. Daneben sind Stundenverrechnungssätze und Beispiele aus der Rechtsprechung zusammengetragen für pauschalierte Berechnung. Ebenfalls findet sich dort ein Empfehlungsspektrum des Instituts für Haushaltsführungsschaden für eine vereinfachte Schadensberechnung – gerade in Haushalten mit Kindern.
VIII. Fragebogen
Rz. 20
Der am Ende des 2. Teils abgedruckte Fragebogen kann als Kopiervorlage für die Datenerhebung im Haushalt des Geschädigten verwendet werden. Er ist zugleich die Basis für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens nach der Methode des Vorher-Nachher-Vergleiches, wobei bekanntermaßen die Differenz den Schadensersatzanspruch ausmacht. Der Fragebogen dient aber auch als Berechnungsgrundlage, wenn der prozentuale Anteil der eingeschränkten Leistungsfähigkeit (= MdH) im Haushalt ermittelt werden soll.