Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 92
Ist eine beA-Karte Basis unbrauchbar geworden oder verlorengegangen oder hat man die PIN zur beA-Karte Basis dauerhaft vergessen, kann wegen der Ersatzkarte (Kosten: einmalig 30 EUR netto) der Support der BNotK (unter bea@bnotk.de) kontaktiert werden. Da die Ersatzkarte ein neues Zertifikat enthält, muss das beA von der BRAK zurückgesetzt und die Ersatzkarte freigeschaltet werden. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:
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Sperrung der bisherigen Karte |
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Antrag auf Erteilung einer Ersatzkarte |
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Bestätigung des Erhalts der Ersatzkarte / PIN-Brief abwarten |
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beA durch Support zurücksetzen lassen |
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Durchführung der erneuten Erstregistrierung mit Ersatzkarte und PIN |
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bei Rechtevergabe an den Ersatzkarten-Inhaber: Freischaltung des neuen Sicherheitstokens durch andere Postfachinhaber |
Rz. 93
Hinweis
Bei dreifacher Falscheingabe der PIN kann der Fehlbedienungszähler mittels Eingabe der PUK wieder zurückgesetzt werden, sodass wieder drei neue Versuche möglich sind. Hat man die PIN dauerhaft vergessen, bleibt nur die Sperrung und Beantragung einer Ersatzkarte.
Rz. 94
Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Sperrhotline der BNotK erreicht man unter: 0800 3550 100. Bei der Sperrung der beA-Karte Basis muss das bei der Bestellung festgelegte Sperrkennwort angegeben werden. Sollte das Sperrkennwort nicht mehr bekannt sein, kann eine Sperrung nur schriftlich erfolgen an: Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, Burgmauer 53, 50667 Köln.
Rz. 95
Da Software-Zertifikate (Zugangsmittel zum beA anstelle des Einsatzes einer Karte) kopiert werden können, empfiehlt es sich z.B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, der ein solches Softwarezertifikat als Zugangsmittel zum beA verwendet hat, dieses Zertifikat zu kündigen. Eine Änderung der PIN würde als Schutz vor Missbrauch allein nicht ausreichen, da die Änderung der PIN nur für das entsprechende Software-Zertifikat gelten würde, nicht aber für eine Kopie hiervon. Die Kopie könnte mit der PIN, mit welcher das Zertifikat auf der Seite der BNotK beim Herunterladen erzeugt wurde, weiter genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen gebietet es sich daher, "alte" Software-Zertifikate zu kündigen; der Preis mit 4,90 EUR jährlich brutto steht in keinem Verhältnis zu den Sicherheitsproblemen, die sich bei Nicht-Kündigung und unbefugter Weiter-(Nutzung) ergeben könnten. Bei der Kündigung des Software-Zertifikats ist es hilfreich, neben der ursprünglichen Bestellnummer auch die Seriennummer des Software-Zertifikats anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Seriennummer kann man erfahren, wenn man bei der Auswahl des Sicherheitstokens im Anmeldevorgang auf "Details" klickt und dann die Seriennummer, die in dem sich öffnenden Fenster unterhalb des Gültigkeitszeitraums angezeigt wird, entnimmt.