Rz. 525

Vgl. im Einzelnen Rdn 417 ff. mit Beispielen.

Hier ist zunächst zu überprüfen, ob in der Buchführung ordnungsgemäß eine Abgrenzung zur privaten Veranlassung erfolgt. Beim Unternehmer geschieht dieses über die 1 % Regelung und beim Arbeitnehmer erfolgt entsprechender Ausweis über die Gehaltsabrechnung bei den nichtselbstständigen Einkünften.

 

Rz. 526

▪ Unterhaltsrelevanz

Regelmäßig können die steuerlichen Regeln auch als unterhaltstauglich angesehen werden, weil diese restriktiv sind. Eine Kürzung dürfte nur dann in Betracht kommen, wenn ein unangemessen teures Fahrzeug mit entsprechend hohen Betriebsausgaben benutzt wird.

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