Bernd Kuckenburg, Renate Perleberg-Kölbel
Rz. 275
Die Anschaffungskosten ergeben sich aus:
Kaufpreis (Anschaffungspreis)
+ Anschaffungsnebenkosten (ANK)
– Anschaffungspreisminderungen
= Anschaffungskosten (AK)
Rz. 276
Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B.
bei Grundstücken:
▪ |
Maklerprovisionen netto |
▪ |
Vermessungsgebühren netto |
▪ |
Notar- und Rechtsanwaltsgebühren netto |
▪ |
Grundbuchgebühren |
▪ |
Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG) |
Rz. 277
Bei anderen Vermögensgegenständen:
▪ |
Eingangsprovisionen netto |
▪ |
Eingangsfrachten netto |
▪ |
Anfuhr- und Abladekosten netto |
▪ |
Transportversicherungen |
▪ |
Montagekosten netto |
Rz. 278
Preisminderungen für die Anschaffungskosten sind:
▪ |
Rabatte netto |
▪ |
Skonti netto |
▪ |
Boni netto |
▪ |
Preisnachlässe netto |
Rz. 279
Hinweis
Geldbeschaffungskosten wie Zinsen, Damnum, Wechseldiskont, die bei der Finanzierung anfallen, sowie anrechenbare Vorsteuer fallen nicht unter die Anschaffungskosten.
Beispiel
Unternehmer A erwirbt 2016 ein Wirtschaftsgut des beweglichen Anlagevermögens.
Der Verkäufer V erteilt Rechnung wie folgt:
Wirtschaftsgut netto |
100.000 EUR |
+ 19 % Umsatzsteuer |
19.000 EUR |
Rechnungsbetrag |
119.000 EUR |
A zahlt diese unter Abzug von 2 % Skonto.
Für Transportkosten erhält er von F folgende Rechnung:
Transportkosten netto |
10.000 EUR |
+ 19 % Umsatzsteuer |
1.900 EUR |
Rechnungsbetrag |
11.900 EUR |
Lösung
Die Anschaffungskosten ermitteln sich wie folgt:
Kaufpreis netto |
100.000 EUR |
+ Anschaffungsnebenkosten |
10.000 EUR |
– Anschaffungspreisminderung netto (2 % von 100.000 EUR) |
– 2.000 EUR |
Anschaffungskosten |
108.000 EUR |
Rz. 280
Die Bewertung für selbst hergestellte Wirtschaftsgüter richtet sich nach den Herstellungskosten. Es handelt sich hierbei um Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, d.h. regelmäßig um Erzeugnisse. Allerdings können auch Gebäude selbst hergestellte Wirtschaftsgüter sein.
Rz. 281
▪ Herstellungskosten
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Sachgütern und die Inanspruchnahme von Diensten die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinaus gehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 HGB).
Zu den Herstellungskosten gehören handelsrechtlich mindestens nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB die
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
= Wertuntergrenze der Herstellungskosten (HK)
Steuerrechtlich sind die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung sowie die Materialgemeinkosten und die Fertigungsgemeinkosten in die zu aktivierenden Herstellungskosten einzubeziehen (R 6.3 EStR 2012).
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören nach R 6.3 Abs. 2 EStR 2012 z.B. Aufwendungen für folgende Kostenstellen:
▪ |
Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials |
▪ |
Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung |
▪ |
Werkzeuglager |
▪ |
Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherungen |
▪ |
Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten |
▪ |
Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer abgerechnet werden |
Rz. 282
Hinweis
In die Herstellungskosten können allgemeine Verwaltungskosten wie z.B. Aufwendungen für die Geschäftsleitung oder das Rechnungswesen seit BilMoG eingerechnet werden. Ferner dürfen nicht mit einbezogen werden die Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 S. 6 HGB). Zu den Herstellungskosten können die Zinsen für Fremdkapital gehören.
Die Ermittlung erfolgt über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
Die Dokumentation dieser Ermittlung durch BAB ist wegen der Erfolgswirksamkeit der Ermittlung der AHK über die Abschreibungen und Wertberichtigungen Gegenstand des unterhaltsrechtlichen Auskunfts- und Beleganspruchs.
Rz. 283
Herstellungskostenuntergrenze seit BilMoG und R 6.3 Abs. 1 EStÄR 2012
|
HBG a.F. |
HGB n.F. |
R 6.3 EStR 2008 |
R 6.3 EStR 2012 |
Kosten der Forschung und Vertriebskosten |
Verbot |
Verbot |
Verbot |
Verbot |
Fremdkapitalzinsen |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Aufwendungen für soziale Einrichtungen und betriebliche Altersversorgung |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Gebot |
Allgemeine Verwaltungskosten |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Wahlrecht |
Gebot |
Abschreibungen |
Wahlrecht |
Gebot |
Gebot |
Gebot |
Fertigungs- und Materialgemeinkosten |
Wahlrecht |
Gebot |
Gebot |
Gebot |
Sondereinzelkosten d Fertigung, Fertigungseinzelkosten und Materialkosten |
Gebot |
Gebot |
Gebot |
Gebot |