Geschäftsvorfall |
§§ 4 Abs. 1, 5 EStG |
§ 4 Abs. 3 EStG |
Kauf von Anlagevermögen |
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Kauf von Holz/Umlaufvermögen |
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–10.000 EUR |
Holzverarbeitung zu Fenstern minus |
20.000 EUR |
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Reduzierung des Lagerbestandes |
– 5.000 EUR |
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Verkauf von Fenstern |
40.000 EUR |
40.000 EUR |
– obiger |
– 15.000 EUR |
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Abschreibung Anlagevermögen |
– 10.000 EUR |
– 10.000 EUR |
Wertberichtigung |
– 1.000 EUR |
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Gewinnauswirkung |
29.000 EUR |
20.000 EUR |
Der Materialeinkauf ist nur bei der EÜR erfolgswirksam.
Die "Produktion auf Lager" führt beim bilanzierenden Unternehmen zur Aktivierung von teilfertigen Erzeugnissen im Umlaufvermögen (siehe dort).
Der aktivierte Betrag der teilfertigen Leistungen in Höhe von 15.000 EUR ist bei der Forderungsbuchung in Abzug zu bringen.
Auch zeigt das kleine Beispiel, dass die Wertberichtigung des Lagerbestandes durch eine vorgenommene Teilwertabschreibung (siehe dort) nur bilanzierenden Unternehmen möglich ist.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das bilanzierende Unternehmen zeitlich früher und zudem einen höheren Gewinn ausweist.
Dies ist immer dann der Fall, wenn Wareneinkauf und Warenverkauf in einer Periode nicht korrespondieren.