Bernd Kuckenburg, Renate Perleberg-Kölbel
Rz. 379
Unterhaltsrelevanz
Hinweis
Eine geänderte Bewertung eines Wirtschaftsgutes (hier des Umlaufvermögens) ist erfolgswirksam mit daraus resultierender Auswirkung auf das Unterhaltseinkommen!
aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung
Rz. 380
Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt.
Vier wesentliche Gruppen werden dabei unterschieden:
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Vorräte |
▪ |
Forderungen |
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Wertpapiere |
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liquide Mittel/Zahlungsmittel |
Rz. 381
Hinweis
Die Bewertung des Umlaufvermögens weist im Vergleich zum Anlagevermögen zwei wesentliche Unterschiede auf:
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keine planmäßigen Abschreibungen/AfA, |
▪ |
aber Teilwertabschreibung (siehe Rdn 287 ff.) und Gültigkeit des strengen Niederstwertprinzips. |
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind generell mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen.
Rz. 382
Beispiel
A ermittelt seinen Gewinn nach § 5 EStG. Er hat Waren mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 EUR gekauft. Der Teilwert beträgt am Bilanzstichtag vorübergehend 90.000 EUR.
Lösung
Hier muss A in seiner Handelsbilanz den niedrigeren Teilwert von 90.000 EUR ansetzen, weil das strenge Niederstwertprinzip gilt.
Steuerrechtlich ist eine Teilwertabschreibung nur noch unter der Bedingung zulässig, dass die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist, was im Beispiel nicht der Fall ist. Dies führt zum Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz.
Wäre der niedrigere Teilwert dauerhaft 90.000 EUR, so hätte A für diesen Fall sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz diesen Wert anzusetzen (§ 253 Abs. 4 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 S. 1 EStG).
Steuerrechtlich wie unterhaltsrechtlich kann man natürlich über die unbestimmten Rechtsbegriffe vorübergehender und dauerhafter Wertminderung trefflich streiten.
bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren
Rz. 383
Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital).
Üblicherweise werden diese untergliedert in:
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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
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unfertige Erzeugnisse |
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unfertige Leistungen |
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fertige Erzeugnisse und Waren |
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geleistete Anzahlungen. |
Rz. 384
▪ Unterhaltsrelevanz
Hinweis
Die Erhöhung dieser Bilanzposition (weitere Aktivierung) oder die Reduzierung dieser Positionen durch Wertberichtigung sind erfolgswirksam und haben damit unmittelbar Einfluss auf das Unterhaltseinkommen.
Die Vorräte sind oft "Spielwiese" für Einkommensmanipulationen!
Das Gegenkonto des entsprechenden aktiven Bestandskontos ist also stets ein erfolgswirksames Konto aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
Rz. 385
Die im Folgenden erläuterten Verfahren der Gruppenbewertung sind, von der "familienrechtlichen Öffentlichkeit" im Wesentlichen unbemerkt, durch den BGH auch für das Unterhaltsrecht "akzeptiert" worden.
Für die Bewertung gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung, d.h. für fremd bezogene Gegenstände sind die Anschaffungskosten maßgebend. Da die individuelle Ermittlung der Anschaffungskosten gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens häufig daran scheitert, weil die Zu- und Abgänge der Vermögensgegenstände nicht einzeln verfolgt werden können, hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Durchbrechung des Prinzips der Einzelbewertung zugelassen und eine Gruppenbewertung gestattet, die eine Sammelbewertung und damit eine nicht individuelle Bewertung darstellt (§ 240 Abs. 3 HGB; R 5.4 Abs. 3 und 4 EStR 2012).
Die Kriterien der möglichen Gruppenbildung finden sich handelsrechtlich in § 240 Abs. 4 HGB, wonach gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände zu einer Gruppe zusammengefasst werden dürfen.
Beispiele
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Bestecke und Handtücher in einem Hotel; |
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Bierfässer einer Brauerei aus Holz, Metall oder Kunststoff |
Rz. 386
Folgende Verfahren kommen in Betracht:
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Festbewertung |
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Durchschnittsmethode |
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Verbrauchsfolgefiktionen |
Rz. 387
Mit der Festbewertung können Vermögensgegenstände mit einem festen Wert bewertet werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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weitgehend gleichbleibende Höhe des Bestandes, |
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weitgehend gleichbleibender Wert des Bestandes, |
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weitgehend gleichbleibende Zusammensetzung des Bestandes, |
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nachrangige Bedeutung des Bestandes. |
Zu Recht wird wegen der wirtschaftlichen Bedeutung gefordert, der Gesamtwert des Ansatzes mit Festwerten dürfe im Verhältnis zur Bilanzsumme max. 5 %; bzw.10 % betragen.
Rz. 388
Beispiele für Anwendungsgebiete für Festwerte:
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kleine Baugeräte, |
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Bestecke in gastronomischen Betrieben, |
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Brennstoffvorräte, |
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Büromöbel, |
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Ersatzteile, |
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Feuerlöschgeräte, |
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Gerüst- und Schalungsteile, |
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Hämm... |