Rz. 395

Als fertige Erzeugnisse werden Vorräte ausgewiesen, deren Herstellung abgeschlossen ist und die verkaufs- und versandfertig sind.

Sie werden wie die unfertigen Erzeugnisse bewertet.

Geleistete Anzahlungen sind Vorauszahlungen an Dritte für noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen.

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