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Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen aufgrund vertraglicher oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtung |
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Abfindungen nur bei bestehenden vertraglichen Verpflichtungen |
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Abrechnungskosten beispielsweise für den Bauunternehmer nach § 14 VOB/B |
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Altersteilzeit aufgrund gesetzlicher Regelung des Altersteilzeitgesetzes |
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Altlastensanierung aufgrund zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtung, aber nur bei hinreichender Konkretisierung |
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Anpassungsverpflichtungen aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes erforderliche Nachrüstung von genehmigungspflichtigen Anlagen |
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Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen nach § 5 Abs. 4b S. 1 EStG nicht in die Rückstellung eingestellt werden |
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Arbeitnehmer/Ausbildungskosten bei Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen beispielsweise wegen Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis |
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Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit den dazu künftigen Kosten kann eine Rückstellung rechtfertigen |
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Aufgabe des Betriebes erlaubt nicht die Bildung einer Rückstellung für nachträgliche Betriebsausgaben |
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Aufsichtsratsvergütung |
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Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter nach § 89b HGB |
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Beihilfe bei Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern bei Krankheit etc. |
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Berufsgenossenschaftsbeiträge |
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Betriebsprüfungskosten und Betriebsprüfungsrisiko sind nach H 5.7 Abs. 3 EStH rückstellungsfähig |
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Bonusverpflichtungen |
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Buchführungsarbeiten ein "Klassiker" der Rückstellungen (vgl. § 249 Abs. 1 HGB; H 5.7 Abs. 3 EStH 2012) |
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Bürgschaftsübernahme bei drohender Inanspruchnahme aus der Bürgschaft |
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Deputate für Sachleistungen in Form von Kohle, Getränke etc. |
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Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte bei daraus drohenden Verlusten |
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Emissionsrechte für die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen |
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Entsorgung beispielsweise für Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen nach der Verpackungsverordnung, gebrauchten Geräten und Materialien (Elektronikschrott und Altöl) |
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Garantieverpflichtungen (Gewährleistung) in Form von Einzel-, Pauschal- oder Mischbewertungsverfahren unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Inanspruchnahme in der Vergangenheit |
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Geschäftsverlegungsrisiken erst bei tatsächlicher Umsetzung des Verlegungsentschlusses |
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Gewinnbeteiligungszusagen, Gratifikationen, Tantiemen |
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Grundsteuer |
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Haftpflichtverbindlichkeiten, insbesondere Produkthaftpflichtrisiken, wobei die Inanspruchnahme ernsthaft drohen muss |
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Heimfallverpflichtung für die Verpflichtung, entschädigungslos oder teilweise entschädigungslos ein auf fremdem Grundstück errichtetes Gebäude zu übereignen |
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Jahresabschlusskosten |
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Jubiläumszuwendungen nach Steuerrecht eingeschränkt nur dann, wenn die Zusage rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos erteilt worden ist |
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Konzernhaftung für ungewisse Verbindlichkeiten bei Vorliegen eines qualifiziert faktischen Konzerns |
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Kündigungsschutz nicht für die Abfindungszahlung nach Kündigungsschutzgesetz; nur für weitere Lohnzahlungen |
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Kulanzleistungen wenn sich der Kaufmann dieser Verpflichtung nicht entziehen kann, siehe oben Lohnfortzahlung im Krankheitsfall |
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Lohnsteuer, wenn wegen hinterzogener Lohnsteuer ein Haftungsbescheid droht |
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Mutterschutz |
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Pachterneuerungsverpflichtungen bei schuldrechtlicher Verpflichtung bei Verpachtung des Unternehmens im Ganzen zur Substanzerhaltung |
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Patent- und Markenzeichenverletzungen bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme |
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Prozesskosten und Strafverteidigerkosten Für Prozesskosten ist eine Prozesskostenrückstellung zu bilden, nicht für Strafverteidigerkosten, da sie keine Betriebsausgaben sein können. |
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Rekultivierungskosten insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung wegen der Verpflichtung, den ursprünglichen landschaftsmäßigen Zustand wiederherzustellen |
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Schadensersatzverpflichtungen, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit mit Inanspruchnahme gerechnet werden muss |
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Sozialpläne |
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Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien |
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Substanzerhaltung wegen gestiegener Wiederbeschaffungskosten darf keine Rückstellung gebildet werden |
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Urlaubsverpflichtungen errechnen sich aus der Entgeltverpflichtung des Unternehmens für noch nicht genommene Urlaubsansprüche der Mitarbeiter; hierfür ist eine Dokumentation zu erstellen, auf die unterhaltsrechtlich ein Anspruch auf Vorlage besteht. |
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Wechselobligo für das Ausfallrisiko von Wechseln |
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Weihnachtsgeld bei rechtlicher Verpflichtung |
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Zinsen auf Steuernachforderungen bei hinreichender Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme |
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Zinszahlungen |