Bernd Kuckenburg, Renate Perleberg-Kölbel
aa) Geldverkehrsrechnung
Rz. 1131
Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt.
Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögenszuwachs, lässt sich daraus schließen, dass Betriebseinnahmen nicht erklärt worden sind.
Allerdings kommt die Geldverkehrsrechnung nur bei überschaubaren Vermögensverhältnissen in Betracht und liefert nur weniger zuverlässige Ergebnisse als die Vermögenszuwachsrechnung, da bei ihr nur ein Teil der Einflussfaktoren einbezogen ist.
Kann der Sachverhalt nicht uneingeschränkt aufgeklärt werden, kann die Höhe der Ausgaben für private Lebensführung im Zuge der Geldverkehrsrechnung geschätzt werden.
Wie arbeitet die Geldverkehrsrechnung, die auf der Überlegung basiert, dass ein Steuerzahler während des Vergleichszeitraumes nicht mehr Geld ausgeben und anlegen kann, als ihm aus den deklarierten Einkünften und sonstigen Quellen zufließen kann?
Die Geldverkehrsrechnung sieht wie folgt aus:
Rz. 1132
Verfügbare Mittel:
▪ |
betriebliche und außerbetriebliche Gegenstände und Guthaben zu Beginn des Vergleichszeitraumes |
▪ |
erklärte Einkünfte in Geldrechnung, d.h. bereinigt um Eigenverbrauch, Mietwert der eigenen Wohnung, AfA, Freibeträge usw., jeweils in der vom Steuerpflichtigen angesetzten und geltend gemachten Höhe |
▪ |
Geld aus Schuldaufnahmen und Rückzahlung von ausgeliehenen Geldern |
▪ |
steuerfreie Einnahmen und Einnahmen außerhalb der Einkunftsarten (Erlöse aus dem Verkauf von nicht betrieblichen Vermögen, Gelderbschaften, Geldschenkungen, Erstattungen nicht abzugsfähiger Steuern usw.) |
Rz. 1133
Mittelverwendung (Geldbedarf) und Schlussbestände:
▪ |
privater Geldverbrauch (Lebenshaltung, tatsächlich gezahlte Sonderausgaben, Mietzinsen und nicht abzugsfähige Steuern usw.) |
▪ |
Zahlungen auf nur verteilt oder gar nicht abzugsfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten (z.B. für die Anschaffung von betrieblichen und privaten Kraftfahrzeugen, nicht hingegen für die Anschaffung von Waren und geringwertigen Wirtschaftsgütern) |
▪ |
Auslagen und Rückzahlungen von Schulden |
▪ |
betriebliche und außerbetriebliche Geldbestände und Guthaben am Ende des Vergleichszeitraums |
bb) Kassenfehlbetragsrechnung
Rz. 1134
Die Kassenfehlbetragsrechnung ist geeignet für kleinere und mittlere Betriebe, bei größerer Bareinnahmenfrequenz und Aufzeichnung des baren Zahlungsverkehrs in einem Kassenbuch, wobei der Sollbestand meist nur am Monatsende festgestellt wird.
Diese Methode geht von der Erkenntnis aus, dass der Betriebsinhaber/Unterhaltsschuldner nicht mehr Geld ausgeben kann, als in der Kasse vorhanden ist. Übersteigen die Ausgaben eines bestimmten Zeitraumes den Anfangsbestand und die Einnahmen des gleichen Zeitraumes, ergibt sich ein Kassenfehlbetrag, an den anzuknüpfen ist. Es wird also nur Bargeld behandelt.
Beispiel
Kassenbestand |
01.03. |
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5.000 EUR |
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Einnahmen |
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01.03. – 20.03. |
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10.000 EUR |
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|
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15.000 EUR |
Ausgaben vom |
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01.03. – 20.03. |
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17.000 EUR |
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Kassenfehlbetrag am |
20.03. |
|
2.000 EUR |
|
|
Einnahmen |
|
21.03. – 28.03. |
|
5.000 EUR |
|
Differenz |
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3.000 EUR |
Ausgaben am |
|
21.03. – 28.03. |
|
6.000 EUR |
|
Kassenfehlbetrag am |
28.03 |
|
3.000 EUR |
|
|
Einnahmen |
|
29.03. – 31.03. |
|
6.000 EUR |
|
Differenz |
|
|
|
|
3.000 EUR |
Ausgaben |
|
29.03. – 31.03. |
|
2.000 EUR |
|
Kassenbestand am 31.03. |
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1.000 EUR |
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Einnahmen |
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01.04. – 10.04. |
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7.000 EUR |
|
Differenz |
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8.000 EUR |
Ausgaben |
|
01.04. – 10.04. |
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12.000 EUR |
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Kassenfehlbetrag am |
10.04. |
|
4.000 EUR |
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Einnahmen |
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11.04. – 24.04. |
|
13.000 EUR |
|
Differenz |
|
|
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9.000 EUR |
Ausgaben |
|
11.04. – 24.04. |
|
7.000 EUR |
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Kassenbestand am 24.04. |
|
|
2.000 EUR |
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Lösung
Obwohl der Anfangs- und Endkassenbestand jeweils positiv war, lag dreimal ein Kassenfehlbetrag vor.
Die Zuschätzung erfolgt in Höhe des jeweils höchsten Kassenfehlbetrages von 4.000 EUR und nicht in Höhe der Summe.
Rz. 1135
Hinweis
Die Kasse muss Kassensturzfähigkeit haben, d.h. der körperliche Geldbestand muss mit der Aufzeichnung übereinstimmen!
Rz. 1136
Es ist also zu beachten, dass die Kassenaufzeichnungen so beschaffen sein müssen, dass der Soll-Bestand jederzeit mit dem Ist-Bestand der Geschäftskasse verglichen werden kann.
Ein Fehlbetrag kann folgende Ursachen haben:
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unrichtige Verbuchung des Kassenanfangsbestandes |
▪ |
nicht gebuchte Betriebseinnahmen |
▪ |
private Bargeldeinlagen |
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nicht zeitnahe Verbuchung von Kasseneingängen |
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nicht zeitnahe Buchung von Kassenausgängen |
▪ |
doppelte Buchung von Betriebsausgaben |
▪ |
doppelte Buchung von Betriebseinnahmen |
In derartigen Fällen ist in eine Überprüfung der Kassenbuchführung einzutreten, wobei auf die tägliche Aufzeichnungspflicht hinzuweisen ist.
Rz. 1137
Wie hat insgesamt eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung auszusehen?
▪ |
Kassenaufzeichnungen sind zeitnah zu führen und regelmäßig mit dem Ist-Bestand abzustimmen. Ei... |