Rz. 80

Muster 1.8: Berufung notwendiger Streitgenossen

 

Muster 1.8: Berufung notwendiger Streitgenossen

An das

Landgericht/Oberlandesgericht

_________________________

Berufung

In dem Rechtsstreit

des Herrn Heinz Müller

– Kläger und Berufungsbeklagter –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

1. den Herrn Willi Meier

– Beklagter und Berufungskläger zu 1) –

2. den Herrn Michael Meier

– Beklagter und Berufungskläger zu 2) –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

wird namens und in Vollmacht des Berufungsklägers zu 2) gegen das Urteil des (Gericht) Berufung eingelegt.

Das angefochtene Urteil liegt in Kopie bei.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 81

Wurde ein notwendiger Streitgenosse irrtümlich im Rahmen der ersten Instanz "vergessen" und war er deshalb nicht am Rechtsstreit beteiligt, so darf er dennoch Berufung einlegen.[137]

 

Rz. 82

Muster 1.9: Berufung des vergessenen notwendigen Streitgenossen

 

Muster 1.9: Berufung des "vergessenen" notwendigen Streitgenossen

An das

Landgericht/Oberlandesgericht

_________________________

Berufung

In dem Rechtsstreit

des Herrn Heinz Müller

– Kläger und Berufungsbeklagter –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

1.) den Herrn Willi Meier

– Beklagter und Berufungskläger zu 1) –

2.) den Herrn Michael Meier

– Beklagter und Berufungskläger zu 2) –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

wird namens und in Vollmacht

der Frau Veronika Lenz

– Beklagte und Berufungsklägerin zu 3) –

als in der ersten Instanz unberücksichtigt gebliebenen notwendigen Streitgenossin gegen das am 30.10.2016 verkündete Urteil, zugestellt den übrigen Streitgenossen am 11.11.2016, Berufung eingelegt.

(Rechtsanwalt)

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