Rz. 80
Muster 1.8: Berufung notwendiger Streitgenossen
Muster 1.8: Berufung notwendiger Streitgenossen
An das
Landgericht/Oberlandesgericht
_________________________
Berufung
In dem Rechtsstreit
des Herrn Heinz Müller
– Kläger und Berufungsbeklagter –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
1. den Herrn Willi Meier
– Beklagter und Berufungskläger zu 1) –
2. den Herrn Michael Meier
– Beklagter und Berufungskläger zu 2) –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
wird namens und in Vollmacht des Berufungsklägers zu 2) gegen das Urteil des (Gericht) Berufung eingelegt.
Das angefochtene Urteil liegt in Kopie bei.
(Rechtsanwalt)
Rz. 81
Wurde ein notwendiger Streitgenosse irrtümlich im Rahmen der ersten Instanz "vergessen" und war er deshalb nicht am Rechtsstreit beteiligt, so darf er dennoch Berufung einlegen.[137]
Rz. 82
Muster 1.9: Berufung des vergessenen notwendigen Streitgenossen
Muster 1.9: Berufung des "vergessenen" notwendigen Streitgenossen
An das
Landgericht/Oberlandesgericht
_________________________
Berufung
In dem Rechtsstreit
des Herrn Heinz Müller
– Kläger und Berufungsbeklagter –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
1.) den Herrn Willi Meier
– Beklagter und Berufungskläger zu 1) –
2.) den Herrn Michael Meier
– Beklagter und Berufungskläger zu 2) –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
wird namens und in Vollmacht
der Frau Veronika Lenz
– Beklagte und Berufungsklägerin zu 3) –
als in der ersten Instanz unberücksichtigt gebliebenen notwendigen Streitgenossin gegen das am 30.10.2016 verkündete Urteil, zugestellt den übrigen Streitgenossen am 11.11.2016, Berufung eingelegt.
(Rechtsanwalt)
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