Rz. 39
Ebenso wie der Prozessbevollmächtigte der verstorbenen Partei, kann auch der Gegner die Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO beantragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Rechtsnachfolger erklären, den Rechtsstreit aufnehmen zu wollen.[56]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen