Rz. 17
Heute kann die Rechtsfrage als geklärt angesehen werden. Mit knappen Worten hat der Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs in zwei im Wortlaut nahezu gleichen Entscheidungen vom 11.11.2004[27] erklärt, Banken und Steuerberater dürfen – wie jeder andere auch –, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz[28] zu verstoßen. Das deutsche Erbrecht verlange vom Testamentsvollstrecker keine besondere juristische Qualifikation; wenn es rechtlich schwierige Fragen zu klären gäbe, sei der Testamentsvollstrecker verpflichtet, Rechtsrat einzuholen. Dieser Rechtsrat gehe, da auf der Erblasserentscheidung basierend, zulasten der Erben.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen