Dr. Jörg Kraemer, Frank-Michael Goebel
Rz. 259
In der Praxis haben sich der Vermieter und die Nachbarschaft als gute Informationsquellen gezeigt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Schuldner "unbekannt verzogen" ist als auch für den Fall, dass dessen Vermögen insbesondere dessen Arbeitgeber oder die Bankverbindung ermittelt werden sollen. Es ist die Praxis, die immer wieder erstaunen lässt, mit welcher Bereitwilligkeit hier Auskünfte gegeben werden und welche Informationen dort tatsächlich vorhanden sind.
Ist der Schuldner "unbekannt" verzogen, liegt dies häufig daran, dass er seinen Meldepflichten nicht ausreichend nachgekommen ist, d.h. sich weder beim Einwohnermeldeamt seines bisherigen Wohnsitzes abgemeldet noch sich bei dem entsprechenden Amt seines neuen Wohnsitzes angemeldet hat.
Rz. 260
Gleichwohl weiß häufig der bisherige Vermieter, wo der Schuldner wohnt, weil dieser seine letzte Nebenkostenabrechnung und ein mögliches Guthaben hieraus noch erhalten möchte. Insoweit kann ein Anruf bei dem bisherigen Vermieter den Aufenthaltsort schnell klären.
Rz. 261
Tipp
Ist der Vermieter nicht bekannt, kann dieser über das Grundstück beim Grundbuchamt ermittelt werden. Regelmäßig ist der Eigentümer auch der Vermieter oder kann diesen jedenfalls bezeichnen. Einfacher ist es natürlich, über www.klicktel.de einen Mitbewohner des Hauses oder einen Bewohner eines Nachbarhauses zu ermitteln und diesen nach dem Vermieter, dessen Namen und seiner Adresse, ggf. auch Telefonnummer zu fragen.
Rz. 262
Der Vermieter sollte dann befragt werden, wann der Schuldner ausgezogen ist. Ist dies im laufenden Jahr erfolgt, können mögliche Ansprüche des Schuldners aus der Nebenkostenabrechnung oder der Mietkaution unmittelbar bei dem ermittelten Vermieter als Drittschuldner gepfändet werden. Soll das Vermögen ermittelt werden, kann erfragt werden, von welcher Bank aus der Schuldner die Miete zahlt und wo der Schuldner arbeitet.
Rz. 263
Auch andere Bewohner des Hauses, in dem der Schuldner bisher gewohnt hat oder Nachbarn, sind häufig sowohl über einen neuen Wohnort als auch über den Arbeitgeber, die Stammkneipe oder die genutzte Bank orientiert. Auch wissen diese, wo die nächste Familienfeier bei einem runden Geburtstag oder ähnliche Ereignisse stattfinden. Diese erhalten die Angaben über ein Nachbarschaftsgespräch mit dem Schuldner. In manchen Fällen bittet der Schuldner die anderen Mieter aber auch um die Nachsendung der Post, da er einen förmlichen Nachsendeantrag zur Ermittlung seiner Adresse scheut. Dies gilt in ganz besonderer Weise für den Nachmieter.
Rz. 264
Regelmäßig Auskunft kann natürlich auch der Lebensgefährte geben. Hier lohnt so manches Mal auch die Rückverfolgung einer Überweisung aus einem – später dann gescheiterten – Ratenzahlungsvergleich.