Rz. 30

Der Beteiligtenbegriff ist maßgeblich für:

die Beteiligtenfähigkeit, § 8 FamFG (Rechtsfähigkeit)
Anspruch auf rechtliches Gehör, § 30 Abs. 4 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG
Akteneinsicht, §§ 13, 357 FamFG
Beschwerdeberechtigung, § 59 FamFG
Zeugenbeweis, § 30 FamFG, §§ 373 ff. ZPO

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