Rz. 30
Der Beteiligtenbegriff ist maßgeblich für:
▪ | die Beteiligtenfähigkeit, § 8 FamFG (Rechtsfähigkeit) |
▪ | Anspruch auf rechtliches Gehör, § 30 Abs. 4 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG |
▪ | Akteneinsicht, §§ 13, 357 FamFG |
▪ | Beschwerdeberechtigung, § 59 FamFG |
▪ | Zeugenbeweis, § 30 FamFG, §§ 373 ff. ZPO |
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