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Anders als bei Rechtsanwälten, die als selbstständige Organe der Rechtspflege agieren, ist das Berufsbild des Inkassodienstleisters noch nicht abschließend ausgeformt und durch Berufspflichten eingerahmt. Kernelemente sind die auf einer theoretischen und praktischen Sachkunde beruhenden Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Dies fort zu entwickeln, wird (auch) Aufgabe der 20. Wahlperiode zu sein. Die Herausforderungen bei der Regulierung von Inkassodienstleistungen im C2B-Bereich (Legal-Tech) geben Anlass einer umfassenderen Weiterentwicklung.

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