Rz. 42

Der Mutter eines im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls bereits erzeugten, aber noch nicht geborenen Nacherben steht nach §§ 2141, 1963 BGB ein Unterhaltsanspruch für die Zeit bis zur Entbindung zu. Der Anspruch richtet sich gegen den durch den Pfleger des Kindes vertretenen Nachlass. Die Vorschrift des § 2141 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1963 BGB. Die Mutter des Kindes muss also außer Stande sein, sich selbst zu unterhalten, §§ 1602, 1610 BGB.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge