Rz. 546

Die nachfolgende Abbildung 1.4 (Rdn 547) zeigt, wie eine erst in 10 Jahren beginnende jährliche Rente bereits "heute" – also vor erstmaliger Fälligkeit – mit einem Betrag versehen ist, der sich zunächst bis zum ersten Fälligkeitszeitpunkt nur aufzinst und sich erst danach durch Entnahme der dann jeweils fällig werdenden Leistungen bis zum letzten Fälligkeitstermin hin schließlich auf Null abbaut. Siehe ergänzend Rdn 240.

 

Rz. 547

Abbildung 1.4: Aufgeschobene Rente

 

Rz. 548

Die Abbildung 1.5 (Rdn 549) zeigt auf, dass eine sofort einsetzende Rente ab dem 10 Jahr einen parallelen Verlauf zur aufgeschobenen Rente nimmt.

 

Rz. 549

Abbildung 1.5: Unmittelbar einsetzende Rente – Aufgeschobene Rente

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