Rz. 605

Die nachfolgende Abbildung 1.4 (Rdn 606) zeigt, wie eine erst in zehn Jahren beginnende jährliche Rente bereits "heute" (also vor erstmaliger Fälligkeit) mit einem Betrag versehen ist, der sich zunächst bis zum ersten Fälligkeitszeitpunkt nur aufzinst und sich erst danach durch Entnahme der dann jeweils fällig werdenden Leistungen bis zum letzten Fälligkeitstermin hin schließlich auf null abbaut. Siehe ergänzend Rdn 281.

 

Rz. 606

Abbildung 1.4: Aufgeschobene Rente

 

Rz. 607

Die Abbildung 1.5 (Rdn 608) zeigt auf, dass eine sofort einsetzende Rente ab dem zehnten Jahr einen parallelen Verlauf zur aufgeschobenen Rente nimmt.

 

Rz. 608

Abbildung 1.5: Unmittelbar einsetzende Rente – Aufgeschobene Rente

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