Rz. 279
Während vergangene/aufgelaufene Schadenpositionen addiert werden, wird für laufende künftige Rentenleistungen deren Barwert ermittelt, also derjenige Kapitalbetrag bestimmt, der zusammen mit dem Zinsertrag ausreicht, während einer bestimmten Zeit, oder der durchschnittlich noch zu erwartenden Lebens- oder Erwerbsdauer, die an sich geschuldete Rente zu zahlen.
Rz. 280
Die nachfolgende Abbildung (Abbildung 1.1, Rdn 281) zeigt die Alternative zwischen
▪ | einerseits einer regelmäßigen jährlichen Zahlung eines Betrages von jeweils 7.000 EUR über den gesamten Zeitraum von 25 Jahren hin (nach 25 Jahren: 25 * 7.000 EUR = 175.000 EUR) und |
▪ | andererseits einem (mit 5 %) abgezinsten Einmalbetrag von gerundet 100.000 EUR (KF = 14,1 [5,0 %]; Zeittabelle, § 6 Rdn 27), ausgezahlt "heute" als Einmal-Kapital vor jeweiliger Fälligkeit und gezahlt an Stelle der nur sukzessive fällig werdenden Jahresraten (dazu auch die Darstellung zu Rdn 604 ff.). |
Rz. 281
Abbildung 1.1: Kapitalisierung laufender Renten
Rz. 282
Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei die Beteiligten Prognosen zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten bzw. Getöteten und der wirtschaftlichen Daten wagen müssen.[200] Letztlich ist der Kapitalbetrag unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlagen frei auszuhandeln.
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