Rz. 521
Die Kapitalisierungstabellen gehen von einer monatlich vorschüssigen Zahlungsweise aus. Besteht eine vierteljährlich vorschüssige Zahlungsverpflichtung, wird (unabhängig vom gewählten Zinsfuß) ein Zuschlag von 0,084 zum Kapitalisierungsfaktor addiert.[417]
Rz. 522
In der Praxis unterbleibt diese geringfügige Korrektur allerdings regelmäßig.
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