Rz. 521

Die Kapitalisierungstabellen gehen von einer monatlich vorschüssigen Zahlungsweise aus. Besteht eine vierteljährlich vorschüssige Zahlungsverpflichtung, wird (unabhängig vom gewählten Zinsfuß) ein Zuschlag von 0,084 zum Kapitalisierungsfaktor addiert.[417]

 

Rz. 522

In der Praxis unterbleibt diese geringfügige Korrektur allerdings regelmäßig.

[417] Schneider/Schlund/Haas, S. 165 (Tabelle A 7).

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