Rz. 580

Die Kapitalisierungstabellen gehen von einer monatlich vorschüssigen Zahlungsweise aus. Besteht eine vierteljährlich vorschüssige Zahlungsverpflichtung, wird (unabhängig vom gewählten Zinsfuß) ein Zuschlag von 0,084 zum Kapitalisierungsfaktor addiert.[496]

 

Rz. 581

In der Praxis unterbleibt diese geringfügige Korrektur allerdings regelmäßig.

[496] Schneider/Schlund/Haas-Schlund, Kapitalisierungs- und Verrentungstabellen, 2. Aufl. 1992, S. 165 (Tabelle A 7).

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