Rz. 538
Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht, ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet.
Rz. 539
Die Zukunftsprognose für die Kapitalabfindung richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und der nicht zu vernachlässigenden privaten Entwicklung des verstorbenen Kindes aus (fiktive Heirat, fiktive Scheidung, fiktive Kinder). Die Prognose wird ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen.
Rz. 540
Sind die Eltern sozialversichert oder beamtenrechtlich versorgt, sind u.U. auch noch Geschwister des Verstorbenen vorhanden, kann sich mangels ausreichender Wahrscheinlichkeit einer ausreichenden unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit eine Feststellungsklage als unbegründet herausstellen.
Rz. 541
Ferner ist der Aspekt der Grundsicherung zu sehen, der gerade auch der Altersarmut vorbeugen will.