Rz. 487

Anders als beim RVT bzw. UVT (siehe Rdn 484 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[375] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.

[375] Siehe zu Detailfragen Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 853 ff.

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