Rz. 242

Die Laufzeit der Schadenersatzrente bestimmt sich

aus dem Stichtag der Barwertberechnung (Rdn 248 ff.),
dem Alter des Unfallbeteiligten (und damit dessen Lebenserwartung),
einem voraussichtlichen Änderungszeitpunkt in der Rentenhöhe sowie
dem in der Zukunft liegenden Ende der Rentenempfangsberechtigung.

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