Rz. 242
Die Laufzeit der Schadenersatzrente bestimmt sich
▪ | aus dem Stichtag der Barwertberechnung (Rdn 248 ff.), |
▪ | dem Alter des Unfallbeteiligten (und damit dessen Lebenserwartung), |
▪ | einem voraussichtlichen Änderungszeitpunkt in der Rentenhöhe sowie |
▪ | dem in der Zukunft liegenden Ende der Rentenempfangsberechtigung. |
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