Rz. 270

Die Sterbetafeln berücksichtigen eine durchschnittliche, und nicht eine individuelle Restlebenserwartung. Bestehen Anhaltspunkte für eine von der Durchschnittslebenserwartung abweichende Vorversterblichkeit, ist diese verkürzte Laufzeit durch einen abweichenden geringeren Kapitalisierungsfaktor oder durch einen prozentualen Abschlag zum Ausdruck zu bringen.

 

Rz. 271

Bei Schwerverletzung ist häufig ein Abschlag von der anhand der veröffentlichten Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes ermittelten statistischen Lebenserwartung vorzunehmen (auch Rdn 246).[197]

 

Rz. 272

Anhaltspunkte für eine abweichende Lebenserwartung geben, neben unfallkausalen Beschwerden und Beeinträchtigungen, auch unfallfremde Vorerkrankungen (auch § 6 Rdn 140 ff.).

[197] Dazu Hannover-Polytrauma-Langzeitstudie – eine Kooperation zwischen E+S Rück und Medizinischer Hochschule Hannover (HPLS), Forschungsarbeit zur Erfassung und Bewertung der Langzeitfolgen nach schweren Unfällen, e+s rück Schriftenreihe zu aktuellen Themen der Schadenversicherung, Ausgabe Nr. 12, Mai 2007 (www.es-rueck.de/268097/schriftenreihe-nr-12-hannover_polytrauma_langzeitstudie.pdf); Schwendner, Lebenserwartung nach Unfall: Literaturreview zu verbleibender Lebenszeit und Todesursachen in Abhängigkeit von Verletzungen und Begleitumständen, Dissertation Ludwig-Maximilians-Universität zu München, München 2019 (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/24222/1/Schwendner_Christina.pdf); Scholz-Odermatt/Gränz/Ruf/Steiger, Lebenserwartung von Verunfallten mit Schädel-Hirn-Trauma oder Querschnittslähmung, Medinfo 2016(2):30 (https://www.researchgate.net/publication/343065137_Lebenserwartung_von_Verunfallten_mit_Schadel-Hirn-Trauma_oder_Querschnittlahmung).

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