Rz. 620
Beispiel 1.14
1. | Die Krankenkasse XYK erbringt regelmäßige Leistungen an einen Verletzten ("heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung), und zwar
|
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2. | Die Pflegekasse XYP wird in 25 Jahren (gerechnet ab "heute") Leistungen für selbstbeschaffte Pflegehilfen bis zum Lebensende erbringen (Annahme: monatlich 500 EUR) | ||||||
3. | Aus der Vergangenheit bestehen noch nicht abgerechnete Forderungen in Höhe von 1.657 EUR. |
Faktoren (Zinsfuß 5,0 %) | Jahre ab heute | Rechenfaktor |
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Kapitalisierungsfaktor | lebenslang[552] | 17,64 |
25 Jahre (Zeittabelle, § 6 Rdn 27) |
14,09 | |
Abzinsungsfaktor[553] (Abzinsungstabelle, § 6 Rdn 2) |
10 Jahre[554] | 0,61 |
Berechnung:
I. Krankenkasse XYK
1. | Lebenslang gilt ein KF von 17,64, der Aufwand für Medikamente und Hilfsmittel beträgt im monatlichen Schnitt 50 EUR: | |||||||||||
12 Monate | * | 50 EUR | * | KF 17,64 | = | 10.584,00 EUR | ||||||
2. | Es gilt derselbe KF wie zuvor, da das Schuhwerk ebenfalls lebenslang anfallen wird. Da es aber nur im 2-Jahres-Rhythmus gewährt wird, fließt vereinfachend der halbe Betrag (380 EUR : 2 = 190 EUR pro Jahr) in die Berechnung (als Jahresbetrag) ein. | |||||||||||
(380 EUR : 2 =) | 190 EUR | * | KF 17,64 | = | 3.351,60 EUR | |||||||
3. | Die erst in 10 Jahren anfallende Maßnahme mit dann 12.000 EUR Kosten ist abzuzinsen: | |||||||||||
12.000 EUR | * | Abzinsungsfaktor 0,61 | = | 7.320,00 EUR | ||||||||
4. | Summe Krankenversicherung | 21.255,60 EUR |
II. Pflegekasse XYP
1. | Lebenslang gilt ein KF von 17,64, für 25 Zeitjahre beträgt der KF 14,09, der Differenzfaktor ist (17,64 – 14,09 =) 3,55. Der monatliche Aufwand in der Pflegestufe beträgt 500 EUR: | ||||||
12 Monate | * | 500 EUR | * | KF 3,55 | = | 21.300,00 EUR | |
2. | Summe Pflegeversicherung | 21.300,00 EUR |
III. Erledigungsbetrag
1. | Krankenkasse | 21.255,60 EUR | |
2. | Pflegekasse | 21.300,00 EUR | |
Zwischensumme | 42.555,60 EUR | 42.555,60 EUR | |
3. | offene Forderung | 1.657,00 EUR | |
4. | Summe | 44.212,60 EUR |
Nach Zahlung von noch 44.212,60 EUR ist der Regress der XYK als Kranken- und Pflegekasse auch unter Einschließung noch offener Forderungen aus der Vergangenheit endgültig erledigt.
Hinweis
Die vorstehende Berechnung lässt u.a. eine verkürzte Lebenserwartung und überholende Kausalverläufe außer Betracht. Diesen Umständen ist durch eine Reduktion des errechneten Betrages Rechnung zu tragen.
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