Rz. 621

 

Beispiel 1.15

Die Krankenkasse hat lebenslang monatliche Aufwendungen für Medikamente und Hilfsmittel i.H.v. 100 EUR für den Verletzten (Mann, "heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung). Der KF beträgt 17,64.[555]

 
  12 Monate * 100 EUR * KF 17,64 = 21.168,00 EUR

In 10 Jahren ist mit dem Wechsel einer Prothese zu rechnen, die dann später (also in 10 Jahren) voraussichtlich 15.000 EUR kosten wird (u.a. medizinische Maßnahmenkosten, Krankengeld, von der Krankenkasse – und nicht etwa von einem anderen Leistungsträger – zu tragende Anschlussheilbehandlung). Der Abzinsungsfaktor beträgt 0,61 (gerundet auf zwei Stellen; Abzinsungstabelle Tabelle 6.5, § 6 Rdn 53; 10 Jahre, Zinsfuß 5 %).

 
  15.000 EUR * Abzinsungsfaktor 0,61 = 9.150,00 EUR
  Abfindungsbetrag         30.318,00 EUR
 

Hinweis

Die vorstehende Berechnung lässt u.a. eine verkürzte Lebenserwartung und überholende Kausalverläufe außer Betracht. Diesen Umständen ist durch eine Reduktion des errechneten Abfindungsbetrages Rechnung zu tragen.

[555] Jahnke/Burmann-L.Jahnke, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 11 Rn 126 (Tabelle 11.34 – Mann, 35 Jahre, lebenslang; auf 2 Stellen gerundet).

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