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Angriffe gegen die seinen Mandanten belastenden Beweismittel sind selbst dann legitim, wenn der Verteidiger aufgrund eines Geständnisses die Schuld seines Mandanten kennt. Er darf z.B. die Aussagen eines Zeugen mit der Behauptung infrage stellen, dieser habe das Geschehen ohne Brille gar nicht beobachten können, obwohl er von seinem Mandanten weiß, dass der Zeuge alles genau beobachtet hat.

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