Rz. 1

In Verkehrssachen ist die Gefahr von Doppelmandaten besonders groß. Ohne wirksame Kontrolle, zu der der Anwalt schon aus Standesgründen verpflichtet ist, wird oft erst sehr spät erkannt, dass ein Doppelmandat angenommen wurde (z.B. verteidigt ein Anwalt der Sozietät den Unfallfahrer, während gleichzeitig der Sozius die Ansprüche des Geschädigten gegen den Fahrzeughalter und dessen Versicherung geltend macht).

 

Rz. 2

Welch groteske Situationen entstehen können, wenn keine ausreichende Kontrolle betrieben wird, haben neulich Saarbrücker Kollegen erfahren: Über das von ihnen erstrittene Versäumnisurteil konnten sie sich nur so lange freuen, bis sie feststellten, dass sie für beide Prozessparteien tätig waren.

 

Rz. 3

Ein Doppelmandat kann nicht nur zu standes- und strafrechtlichen Problemen führen. Der Anwalt bringt sich zudem auch noch um den Lohn seiner Arbeit, da er verpflichtet ist, beide Mandate sofort - und ohne ein Honorar verlangen zu können - niederzulegen. In Verkehrssachen sind deshalb gewissenhafte Kontrollmaßnahmen unerlässlich. Am besten, die Kontrolle setzt bereits bei der ersten Terminvereinbarung ein.

 

Rz. 4

Eine einfache und effektive Kontrolle ermöglicht ein Unfalltagebuch: Ein solches lässt sich etwa führen, indem man in einen normalen Kalender unter dem Ereignisdatum sämtliche verfügbaren Informationen zu den Parteien einträgt.

 

Rz. 5

Solange nicht sämtliche Unfallbeteiligte - nicht nur Fahrer, sondern auch die Halter und verletzte Beifahrer - bekannt sind, ist bei identischem Unfalldatum größte Vorsicht geboten!

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