Rz. 2

Die Effizienz der Mandatsbearbeitung hängt davon ab, ob es dem Bearbeiter gelingt,

den Kontakt zum Mandanten auf ein Minimum zu reduzieren,
die Akten optimal zu organisieren,
wiederkehrende Arbeitsabläufe zu standardisieren,
als Gedankenstütze Checklisten zu erarbeiten und
Routinearbeiten so weit wie möglich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros zu delegieren.
 

Rz. 3

Die Bewertung anwaltlicher Dienstleistungen ist nicht nur vom Ausgang des Mandats, sondern auch wesentlich von der persönlichen Beziehung zum Mandanten abhängig. Mandantengespräche gehören deshalb unweigerlich zum täglichen Geschäft. Der dadurch verursachte zeitliche Aufwand sollte im eigenen Interesse und zur Förderung der Effizienz der Mandatsabwicklung auf ein Minimum reduziert werden. Hierzu sollte vor dem Beginn der Bearbeitung eines Mandats individuell geprüft werden,

ob ein Mandantentermin tatsächlich erforderlich ist und, wenn ja,
wann er stattfinden soll.
 

Rz. 4

Entgegen weit verbreiteter Auffassung muss nicht jeder Bearbeitung eines Mandats in einer Verkehrsunfallangelegenheit ein persönliches Gespräch mit dem anwaltlichen Berater vorausgehen. Erfahrungen zeigen, dass mehr als die Hälfte aller verkehrsunfallrechtlichen Mandate mit dem Mandanten telefonisch abgewickelt werden können. Die Entwicklung zeigt ferner, dass es der Mandant häufig auch bevorzugt, die Angelegenheit via Telefon, Fax und E-Mail abzuwickeln und nicht extra einen Termin beim Anwalt vereinbaren möchte. Insbesondere da der Unfallgeschädigte mit Werkstatt, Sachverständigem, Mietwagen, eigener Versicherung etc. bereits zeitlich eingespannt ist.

Praktisch erfordert dies, dass im Rahmen eines Telefonats mit dem Mandanten sämtliche relevanten Informationen in Erfahrung gebracht werden. Eine unverzichtbare Hilfe hierfür stellen entsprechende Checklisten dar.

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