Rz. 1816

Allgemein bezeichnet man das Sichern von Waren (Frachtgüter) im Straßen-, Luft-, und Schiffsverkehr als Ladungssicherung. Die Ladungssicherung soll allen beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte entgegenwirken. Die Rechtsgrundlage am Beispiel des Straßentransports in Deutschland ist der § 22 StVO.

Dies ist ein solch komplexes Thema, welches für sich genommen bereits leicht ein Buch füllen kann, sodass hier nur prinzipielle Angaben möglich sind. Ladungssicherung ist prinzipiell durch folgende Maßnahmen möglich:[80]

Direktsicherung (Festbindung, Festlegung, Absteifung, Formschluss)
Reibungssicherung (Niederbindung, Druckzurrung, Kraftschluss, Reibschluss)
Bündelung oder Oberflächensicherung

Hierbei ist dann auch noch jeweils besondere Rücksicht auf Charakteristika der Ladung zu nehmen wie beispielsweise bei Ladungen mit Rollen/Rädern oder auch bei flüssigen Ladungen bei denen Tanks gerade auch bei Teilbefüllung hohen Kräften durch die schwappende Ladung ausgesetzt sind.

Dies alles kann hier nicht zusammenhängend beschrieben werden bzw. würde den Rahmen dieses Werkes sprengen, so dass hier nur auf die allgemeine Fachliteratur und das spezifische Gutachten verwiesen werden kann.

Allgemein kann aber festgestellt werden, dass durchaus nicht selten die physikalischen Grundlagen Kontrollbeamten nicht oder nur unzureichend bekannt sind, so dass hier eine technische Prüfung bei Zweifeln immer angebracht ist.

[80] Ladungssicherungshandbuch GDV http://www.tis-gdv.de/tis/lshb/inhalt.htm.

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