Rz. 1427

Die TRAFFIPAX Speedophot ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/89.13 und dem Zulassungsschein 1.23–3242.11/spdft von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. Mit Datum vom 29.8.2008 hat die PTB die 1. Neufassung der Anlage zur Zulassung unter dem Geschäftszeichen PTB1.32–4027594 herausgegeben.

Die Zulassung umfasst den Stativbetrieb, den Containereinbau, den Fahrzeugeinbau und das Moving-Radar.

 

Rz. 1428

Den Hinweisen zum korrekten Messbetrieb liegt die Gebrauchsanweisung zum Verkehrsradargerät TRAFFIPAX speedophot, Stand Oktober 1999, zugrunde, welche gemäß Nr. 2.7.1 der 1. Neufassung der Anlage zur Zulassung bei allen Anlagen in der amtlichen Verkehrsüberwachung angewendet werden muss.

Zusätzlich finden die Gebrauchsanweisungen für bestimmte Gerätevarianten bzw. Komponenten Anwendung (Speedoguard, Mobil-Radar, Moving Version, Speedophot Digital, Handkontrollgerät).

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