Rz. 1527

M5 Radar ist unter dem Zulassungszeichen 18.11/08.01 von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen. Mit Datum vom 9.5.2011 hat die PTB die 1. Neufassung der Anlage zur Zulassung unter dem Geschäftszeichen PTB1.31–4051336 herausgegeben.

Die Zulassung umfasst den Stativbetrieb und den Fahrzeugeinbau.

 

Rz. 1528

Den Hinweisen zum korrekten Messbetrieb liegt die Gebrauchsanweisung zum Verkehrsradargerät M5 Radar, Stand April 2014, zugrunde, welche gemäß Nr. 2.7.1 der 1. Neufassung der Anlage zur Zulassung bei allen Anlagen in der amtlichen Verkehrsüberwachung angewendet werden muss.

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