Rz. 1197

In der ursprünglichen Ausführung der Messanlage erfolgt(e) die fotografische Dokumentation registrierter Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einer herkömmlichen Kamera unter Verwendung eines Negativfilms, Typ ROBOT-Motor-Recorder mit (Daten-)Einspiegelungssystem, Film-Negativformat 24 × 36 mm.

Mit dem 5. Nachtrag zur 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung wurde auch der Einsatz der Messanlage mit einer digitalen Dokumentations- und Auswerteeinheit (Digitalkamera – ROBOT SmartCamera IM) zugelassen. Zwischenzeitlich wurde mit der 3. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 19.4.2011 der Einsatz einer weiteren digitalen Dokumentationseinheit vom Typ ROBOT SmartCamera IV genehmigt.

Je nach eingesetzter Kamera steht somit das Dokumentationsfoto als Bildnegativ zur Verfügung (ROBOT-Motor-Recorder) oder als sogenannter Containerdatensatz im herstellerspezifischen Dateiformat sbf (Datei, in der die Bildinformationen und messrelevante Daten zusammengefasst sind).

Eine weitere wesentliche Unterscheidung ergibt sich aus dem Einsatz unterschiedlicher Piezo-Vorverstärker (Verstärkung und Signalaufbereitung der von den Sensorkabeln gelieferten Signale – s.a. Rdn 1198).

Kam bei Messanlagen der ursprünglichen Bauart ein analoger 3- oder 6-Kanal-Piezovorverstärker zum Einsatz, so wurde mit dem 3. Nachtrag zur 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 5.3.2003 eine neue Version des Piezokabelgeschwindigkeitsmessgerätes mit einem sogenannten Intelligenten-Piezo-Vorverstärker (IPV) zugelassen.

 

Rz. 1198

Mit dieser Auswertung der Sensorsignale im IPV sollen die Messeigenschaften des Gerätes (Annullationsrate) verbessert werden. Gemäß 3. Nachtrag zur 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bauartzulassung werden durch den IPV die analogen Drucksignale der drei Piezokabel zunächst digitalisiert, um aus deren Verlauf insbesondere auch den Zeitpunkt der maximalen Steigung zu ermitteln. Im weiteren Verlauf werden in der zeitlichen Abfolge dieser Zeitpunkte drei Spannungsimpulse generiert, die dann dem Innenteil über die unveränderte Eingangsschaltung zur weiteren Verarbeitung übergeben werden. Der Beschreibung ist weiter zu entnehmen, dass der IPV selbstständig verschiedene (nicht weiter beschriebene, siehe auch RN IPV) Plausibilitätskontrollen durchführt, die ggf. zur Annullation der Messung führen. In Anbetracht der unter RN IPV beschriebenen, nicht durchgeführten Prüfungen ist allerdings eine wirkliche intelligente Arbeitsweise und eine echte Kontrolle der Messwertbildung durch den IPV nicht nachvollziehbar. Zusätzlich übermittelt der IPV dem Innenteil über separate Statusleitungen die Informationen über Fahrspur (auf der die Messung erfolgte), Fahrzeugtyp (Pkw, Lkw – wobei die Richtigkeit der geräteinternen Klassifizierung nicht Gegenstand der Zulassung ist) und Messende.

 

Rz. 1199

Als Sensoren, die in Verbindung mit dem IPV eingesetzt werden dürfen, sind ausschließlich Sensoren des Typs Roadtrax BL Traffic zugelassen.

Im Wesentlichen sind insofern folgende Gerätevarianten zu unterscheiden, aus denen sich insbesondere auch unterschiedliche Anforderungen an die Eichung und Wartung des Sensorbereichs ergeben:

 
Variante 1 Anlage mit analogem Piezo-Vorverstärker und ROBOT-Motor-Recorder
Variante 2 Anlage mit analogem Piezo-Vorverstärker und digitaler Kamera (ROBOT Smart Camera)
Variante 3 Anlage mit Intelligentem- Piezo-Vorverstärker (IPV) und ROBOT-Motor-Recorder
Variante 4 Anlage mit Intelligentem- Piezo-Vorverstärker (IPV) und digitaler Kamera (ROBOT Smart Camera)

Für alle Varianten ist die Eichung des sogenannten Innenteils (oder auch Messeinschub) mit Netzteil, Piezo-Detektor-Interface, MPU, Rechnermodul, Kontroll- und Bedienteil sowie Fototeil und Blitzeinrichtung erforderlich. Es ist zulässig, wenn ein geeichtes Innenteil an verschiedenen geprüften Messstellen eingesetzt wird oder aber eine geprüfte Messstelle mit verschiedenen geeichten Innenteilen betrieben wird.

 

Rz. 1200

Für die eichamtliche Überprüfung der Messstellen (Sensorbereich) ist zu beachten, dass Messstellen mit analogem Piezovorverstärker (Gerätevariante 1 und 2) gemäß der Piezorichtlinie 4. Ausgabe Stand November 2009, 1. Rev. vom 15.6.2010 zu prüfen sind. Hiernach ist neben der jährlichen Eichung zusätzlich spätestens nach sechs Monaten die Durchführung einer Wartung des Sensorbereichs durch den Gerätehersteller oder eine von diesem autorisierte Stelle erforderlich. Dabei beginnt die Frist mit Ablauf des Monats der Eichung, d.h. bei einer erfolgten Eichung am 22.3.2013 muss die Wartung spätestens bis Ende des Monats September 2013 erfolgt sein.

Bei der Eichung, wie auch bei der Wartung, sind Aufzeichnungen der Signalverläufe am Messgeräteeingang zu fertigen.

Wie bei den Ausführungen zu Traffistar S 330 (s. Rdn 1217 ff.) dargestellt ist die Prüfung dieser Signalverläufe eine Möglichkeit die Messstelle auf ihre prinzipielle Verwendbarkeit und eventuelle Schwachstellen in der Messwerterfassu...

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