Rz. 1239

Zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standardisierten Messverfahren) sind die folgenden Beweismittel und Unterlagen erforderlich.

Messprotokoll mit allen messrelevanten Angaben, insbesondere: Gerätenummern (Messkoffer mit Messelektronik und Fotoregistriergerät, Messzeitraum (Beginn, Ende), durchgeführte Tests bei Messbeginn und Kontrollen (z.B. Überprüfung der eichamtlichen Sicherungen am Messgerät, visuelle Kontrolle des Sensorbereichs), Angaben über etwaige Besonderheiten während des Messbetriebs, verantwortlicher Messbediensteter.
Nachweis einer zum Zeitpunkt der Messung gültigen Eichung für das Messgerät (Messkoffer, Fotoregistriereinrichtung) und für den Sensorbereich. Bei in der Fahrbahn verlegten Sensoren ggf. Nachweis über eine fristgerecht durchgeführte Wartung des Sensorbereichs, wenn die letzte Eichung länger als 6 Monate zurück liegt.
Nachweise über durchgeführte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät gem. § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG.
Bei mobilem Einsatz des Messgerätes (auf der Fahrbahnoberfläche aufgespannte Sensorkabel) ist die Überprüfung des Abstandes der einzelnen Kabel zueinander mittels geeichtem Längenmessgerät im Messprotokoll dokumentiert.
Testfotos nach Inbetriebnahme des Gerätes bzw. Film- und/oder Messstellenwechsel und Filmende – diese müssen in der untersten Datenzeile die korrekte Einblendung der Testgeschwindigkeit (innerhalb der zugelassenen Fehlergrenze) erkennen lassen.
Messfoto mit vollständig lesbaren Dateneinblendungen. Die im Registrierbild eingeblendeten Geschwindigkeitsmesswerte dürfen nicht mehr als 2 km/h voneinander abweichen. Das Messfoto muss zudem erkennen lassen, dass der Fahrbahnbereich, in dem die Sensoren verlegt sind, vollständig abgebildet ist und dass sich das gemessene Fahrzeug als alleiniges Fahrzeug im Sensorbereich befindet. Die Vorderräder des gemessenen Fahrzeuges müssen sich zum Zeitpunkt der Fotoauslösung, entsprechend der gemessenen Geschwindigkeit und gerätespezifischen Fotoauslöseverzögerung, in einem plausiblen Abstand hinter dem letzten Sensorkabel (Stopp-Kabel der Hauptmessstrecke) befinden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge