Rz. 1250

Zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens sind die folgenden Beweismittel und Unterlagen erforderlich (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standardisierten Messverfahren).

Messprotokoll mit allen messrelevanten Angaben, insbesondere: Gerätenummern der zum Einsatz gekommenen Komponenten, Messzeitraum (Beginn, Ende), durchgeführte Tests bei Messbeginn und Kontrollen (z.B. Überprüfung der eichamtlichen Sicherungen am Messgerät, visuelle Kontrolle des Sensorbereichs), Angaben über etwaige Besonderheiten während des Messbetriebs, verantwortlicher Messbediensteter.
Nachweis einer korrekten Inverkehrbringung des Messgerätes gem. § 6 MessEG bzw. einer zum Zeitpunkt der Messung gültigen Eichung gemäß § 37 MessEG für das Messgerät bzw. die einzelnen Komponenten und für den Sensorbereich.
Nachweise über durchgeführte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät gem. § 31 (2) Nr. 4 MessEG.
Bei in der Fahrbahn verlegten Sensoren Nachweis über eine fristgerecht durchgeführte Wartung des Sensorbereichs, wenn die letzte Eichung länger als 6 Monate zurück liegt.
Bei mobilem Einsatz des Messgerätes (auf der Fahrbahnoberfläche aufgespannte Sensorkabel) ist die Überprüfung des Abstandes der einzelnen Kabel zueinander mittels geeichtem Längenmessgerät im Messprotokoll dokumentiert.
Kalibrierfotos Messbeginn und Mess-/Filmende – diese müssen in der untersten Datenzeile die korrekte Einblendung der Kalibriergeschwindigkeit (44 km/h) erkennen lassen. Die in den Kalibrierfotos dargestellten Seriennummern der einzelnen Gerätekomponenten müssen mit den Nummern im gültigen Eichschein übereinstimmen.
Messfoto mit vollständig lesbaren Dateneinblendungen. Das Messfoto muss zudem erkennen lassen, dass der Fahrbahnbereich, in dem die Sensoren verlegt sind, vollständig abgebildet ist und dass sich das gemessene Fahrzeug als alleiniges Fahrzeug im Sensorbereich befindet. Die Vorderräder des gemessenen Fahrzeuges müssen sich zum Zeitpunkt der Fotoauslösung, entsprechend der gemessenen Geschwindigkeit und gerätespezifischen Fotoauslöseverzögerung, in einem plausiblen Abstand hinter dem letzten Sensorkabel (Stopp-Kabel der Hauptmessstrecke) befinden.
Nutzungszertifikat des Messpersonals.

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