Rz. 1261

Zur Prüfung einer Messung unter Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens sind folgende Beweismittel/Unterlagen (vgl. Prüfschema für eine Messung in einem standardisierten Messverfahren) erforderlich:

Messprotokoll mit allen messrelevanten Angaben, insbesondere: Gerätenummern, Messzeitraum (Beginn, Ende), durchgeführte Tests bei Messbeginn und Kontrollen (z.B. Überprüfung der eichamtlichen Sicherungen am Messgerät, visuelle Kontrolle des Sensorbereichs), Angaben über etwaige Besonderheiten während des Messbetriebs, verantwortlicher Messbediensteter.
Nachweis der zum Tatzeitpunkt gültigen Eichung für das Messgerät (Kamera- und Geschwindigkeitsmesssystem) und den Sensorbereich. Das Datum der letzten Eichung des Sensorbereichs darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen (bei Programmversion 006 ein halbes Jahr). Anderenfalls ist eine fristgerechte Wartung des Sensorbereichs nachzuweisen.
Testfotos nach Inbetriebnahme des Gerätes bzw. Film- und/oder Messstellenwechsel mit korrekter Einblendung der Geschwindigkeit von 888 km/h.
Messfoto, auf dem der Fahrbahnbereich, in dem die Sensoren verlegt sind, vollständig abgebildet ist und das gemessene Fahrzeug sich als alleiniges Fahrzeug im Sensorbereich befindet. Die Vorderräder des gemessenen Fahrzeuges müssen sich zum Zeitpunkt der Fotoauslösung auf Höhe der sichtbar markierten Fotofixlinie (7,5 bzw. 9,0 m nach dem 2. Sensorkabel) bzw. max. 50 cm (etwa ein Raddurchmesser) davor oder danach befinden.

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