Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 849
Die digitale Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Der Messkopf zur Erfassung der Fahrzeuge basiert auf einem horizontal scannenden LIDAR, welcher bei der Messung eine Vielzahl kurzer Lichtimpulse aussendet. Durch den Messstrahl wird ein Fahrbahnbereich über eine Distanz zwischen etwa 10 – 75 m und einen horizontalen Scanwinkel von 45° abgetastet, was letztlich die Erfassung von Fahrzeugen über mehrere Fahrstreifen ermöglicht (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: schematische Darstellung des Mess-/Erfassungsbereichs des Messgerätes (Quelle Vitronic)
Rz. 850
Der (Mess-)Arbeitsbereich erstreckt sich über einen Entfernungsbereich von ca. 20 – 50 m parallel zur Fahrtrichtung vom Messgerät.
Rz. 851
Die über einen rotierenden Spiegel unter definiertem Winkel ausgesendeten Lichtimpulse gelangen nach der Reflexion an einem Objekt über den rotierenden Spiegel zum Messkopf zurück und werden dort detektiert und ausgewertet. Aus der gemessenen Laufzeit vom Sender zum reflektierenden Objektpunkt und von diesem zurück lässt sich die Entfernung zwischen dem reflektierenden Objekt und dem Messkopf bestimmen. Aufgrund der hohen Wiederholrate dieses Vorgangs stehen große Mengen an Rohdaten zur Verfügung, welche dann im Messrechner weiterverarbeitet werden. Hierbei werden die einzelnen Objektpunkte zu Objekten zusammengefasst. Im Weiteren wird die Bewegung der erkannten Objekte im Erfassungsbereich verfolgt, wobei sich im Ergebnis als Geschwindigkeitsmesswert eine mittlere Geschwindigkeit für das verfolgte Objekt im Erfassungsbereich ergibt. Die Zuordnung dieser Objekte zu konkreten Fahrzeugen geschieht durch den Auswerter mittels der Auswerteschablone (s. Rdn 854).
Rz. 852
Die gemessenen Geschwindigkeiten werden am Display, welches sich an der Rückseite der Messeinheit befindet angezeigt.
Wenn die errechnete mittlere Geschwindigkeit den eingestellten Bildauslösegrenzwert überschritten hat, wird durch eine der beiden Digitalkameras des Doppelkamerasystems eine Fotodokumentation erstellt. Die Fotoauslösung wird, um eine bestmögliche Erkennbarkeit des Fahrzeugführers zu ermöglichen, geschwindigkeitsabhängig so verzögert, bis sich das gemessene Fahrzeug dem Standort der Überwachungsanlage auf eine definierte Distanz genähert hat. Da ein gemessenes Fahrzeug mindestens 5 m bzw. 4 m (abhängig von Softwareversion) vor Ende des Messbereichs (entspricht 25 m oder 24 m vor dem Aufstellpunkt des Messgerätes) noch sensorisch erfasst sein muss, damit die Messung vom Gerät nicht verworfen wird, legt ein Fahrzeug je nach Fahrstreifen bis zur Auslösung des Fotos noch ca. 5 – 15 m zurück.
Rz. 853
Die Tatsache, dass die Fotoauslösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, da die Messung bereits erfolgt ist und der Bereich, in dem die Messung stattgefunden hat in aller Regel nicht im Beweisbild erfasst ist, führte neben anderen Punkten in der Vergangenheit zu zahlreichen Diskussionen um die Zuordnungssicherheit eines Messwertes zu dem fotografisch dokumentierten Fahrzeug.
Rz. 854
Die Zuordnungssicherheit der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug soll durch eine Auswertehilfe in der Fotodokumentation jedes Beweismitteldatensatzes gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich um einen rechteckigen Rahmen, welcher in die Beweisaufnahme hineinprojiziert wird (vgl. Abbildung 3). Abhängig von den während der Messung erlangten Messdaten wird dieser Rahmen an der Stelle in das Bild projiziert, an der das gemessene Fahrzeug "erwartet" wird. Hier sind mittlerweile Höhe und Breite nicht mehr genau definiert.
Innerhalb dieses Rahmens müssen sich ein Vorderrad (bei Frontmessung) und/oder das Kennzeichen des gemessenen Fahrzeuges zumindest teilweise befinden. Weitere Verkehrsteilnehmer, die sich auf der gleichen oder einer benachbarten Fahrspur in gleicher Fahrtrichtung bewegen, dürfen innerhalb des Rahmens nicht abgebildet sein. Außerdem muss sich die Unterkante des Rahmens unterhalb der Aufstandspunkte der Vorderräder (bei Frontmessung) befinden.
Abbildung 3: typisches Messfoto mit mehreren Fahrzeugen im Bild
Abbildung 3 zeigt für das auf dem äußerst linken Fahrstreifen gemessene Fahrzeug die Position der Auswertehilfe (Ecken mit Hinweispfeilen markiert) und die relative Position des Fahrzeuges hierzu. Die Breite der Auswertehilfe ist hier vergleichsweise schmal und deutet darauf hin, dass die Reflexionen insbesondere durch das im Frontbereich am besten reflektierende Kennzeichen erfolgten.
Rz. 855
Untersuchungen haben auch ergeben, dass sich der Auswerterahmen durch eine Fehleingabe der Aufstellhöhe annähernd beliebig verändert werden kann. In vielen Situationen können hiermit eigentlich ungültige Messungen gültig gemacht werden, aber auch eigentlich gültige Messungen können durch eine Fehleingabe gültig gemacht werden.
Beispiele hierfür zeigen die folgenden 3 Bilder, die mit identischer Aufstellung am gleichen Ort aufgezeichnet wurden, wobei aber jeweils die Höhenangab...