Julian Backes, Sven Eichler
a) Inhalt der Lebensakte nach DIN EN ISO 9001:2008
Rz. 200
Aus Sicht des Betroffenen ist hier selbstverständlich an erster Stelle die Sicherheit des Messwertes und der Messwertzuordnung zum Fahrzeug und damit letzten Endes auch zum Fahrer zu nennen.
Rz. 201
Innerhalb der DIN EN ISO 9001:2008 und auch der folgenden definiert Kapitel 7.6 die Anforderungen an die Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln. Diese sollen genau die Messsicherheit bei Verwendung von entsprechenden Messmitteln sichern.
Rz. 202
Hier wird explizit gefordert:
Zitat
"Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Kalibrierung und Verifizierung müssen geführt werden."
Die DIN EN ISO 9001:2015 formuliert dies abstrakter:
Zitat
"Die Organisation muss geeignete dokumentierte Informationen als Nachweis für die Eignung der Ressourcen zur Überwachung und Messung aufbewahren."
Rz. 203
Dies bedeutet umgesetzt auf die hier infrage stehende Lebensakte, dass eine solche geführt werden muss und ausgehend von dieser Vorgabe darin die Eichscheine und auch messwertrelevante Wartungs- und Reparaturprotokolle enthalten sein müssen.
Rz. 204
Dies ist auch ganz klar der ebenfalls in DIN EN ISO 9001:2008 enthaltenen Forderung zu entnehmen:
Zitat
"Außerdem muss die Organisation die Gültigkeit früherer Messergebnisse bewerten und aufzeichnen, wenn festgestellt wird, dass die Messmittel die Anforderungen nicht erfüllen."
Die DIN EN ISO 9001:2015 fordert:
Zitat
"Die Organisation muss ermitteln, ob die Gültigkeit älterer Messergebnisse beeinträchtigt wurde, wenn bei der geplanten Verifizierung oder Kalibrierung oder bei der Verwendung des Messgeräts festgestellt wird, dass es fehlerbehaftet ist, woraufhin die Organisation gegebenenfalls entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten muss".
Rz. 205
Ob sich die hier zusätzlich geforderte Neubewertung von Messungen vor einer erfolglosen Neukalibrierung (hier Eichung) im OWi-Verfahren realisieren lässt, unterliegt dann wiederum eher der juristischen als der technischen Würdigung.
Rz. 206
Insgesamt ergeben sich aus den berechtigten Forderungen des Betroffenen an dieser Stelle die folgenden Inhalte einer Lebensakte:
▪ |
Eichscheine, |
▪ |
Eichprotokolle, auch zusammen mit den fallweise zu fertigenden technischen Aufzeichnungen (z.B. Signaldiagramme bei Piezo-Messeinrichtungen), |
▪ |
Wartungs- und Reparaturprotokolle mit genauer Beschreibung der durchgeführten Arbeiten, der ausgetauschten Teile und geänderten Software. |
b) Inhalt der Lebensakte nach betrieblicher Praxis
Rz. 207
Darüber hinausgehend wird der Betreiber sinnvollerweise auch noch fordern, dass die Einsatzfähigkeit des Messgerätes maximiert wird und somit sowohl die Wartungsdauer als auch die Ausfallwahrscheinlichkeit im Betrieb minimiert wird.
Rz. 208
Aus der Sicht des Betreibers sind dies selbstverständlich auch legitime Gesichtspunkte, da kein Gerätebetreiber ein teures Gerät über einen langen Zeitraum hinweg und mit erheblichem Personalaufwand messen lassen möchte, um bei der Auswertung festzustellen, dass z.B. die Fotografien der Messsituation alle komplett unterbelichtet sind und deshalb nicht verwertet werden können. Desgleichen ist es vor dem Hintergrund, dass der Steuerzahler letzten Endes die Kosten dieser Messgeräte refinanzieren muss, auch aus dieser Sicht geboten, eine ständige Kontrolle der Kosten durchzuführen.
Rz. 209
Die vielfach geübte betriebliche Praxis kann hier einen konkreten Weg aufzeigen.
Rz. 210
In diesem Bereich ist es üblich, dass auf Prüfplänen und Qualitätsaufzeichnungen die Funktion des Mitarbeiters (z.B. Prüfmittelverantwortlicher) im Plan genannt wird und der jeweils Handelnde im Protokoll mit Namen und Unterschrift die jeweilige Durchführung bestätigt.
Rz. 211
Hinaus läuft dies alles auf den Punkt 8.4 in der genannten Norm der die Analyse der aufgezeichneten Daten zum Zwecke der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse vorsieht.
Rz. 212
Wenn man nun wiederum diese allgemeinen Forderungen auf die konkrete Situation hier überträgt, ergeben sich folgende aufzuzeichnende Daten (über Unterpunkt a) hinausgehend):
▪ |
Sämtliche in Verbindung mit dem Messgerät aufgelaufene Kosten (belegt durch Rechnungen, auch zur Gegenprüfung der unter 2.4 angegebenen Protokolle) |
▪ |
Aufzeichnungen über sämtliche beim Einsatz des Messgerätes aufgetretenen Probleme und die sich daran anschließenden Maßnahmen zu deren Behebung (Querverweis zu Protokollen nach Unterpunkt a) und auch den angefallenen Rechnungen für Fremdleistungen) |
▪ |
Aufzeichnungen über sämtliche bei der Auswertung von Messungen des Messgerätes aufgetretene Probleme und die sich daran anschließenden Maßnahmen zu deren Behebung (Querverweis zu Protokollen nach Unterpunkt a) und auch den angefallenen Rechnungen für Fremdleistungen). |
▪ |
Die Vollständigkeit der Aufzeichnungen zu Problemen sowohl beim Einsatz, wie auch bei der Auswertung, ist durch das Führen von Negativaufzeichnungen (Beleg für augenscheinlich korrekte Funktion) herzustellen. |
Rz. 213
Die oben genannten Punkte stellen den eigentlichen Inhalt der Lebensakte dar. Um nun die Integrität dieser Inhalte gegen Verfälschung zu sichern ist es sinnvoll die im Folgenden besc...