Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1114
Bei der Auswertung des Zeitversatzes zwischen den Signalen durch die Kreuzkorrelation hat sich darüber hinaus gezeigt, dass die Auswahl und der Umfang des zugrunde gelegten Datenbereichs erheblichen Einfluss auf das Ergebnis haben können. Bei einer abschnittsweisen Auswertung können sich dadurch unterschiedliche Geschwindigkeitswerte über die einzelnen Datenbereiche ergeben. Gleichermaßen können abweichende Ergebnisse bei den berechneten Einzelmesswerten über einen Datenabschnitt auftreten.
Rz. 1115
Die möglichen Probleme bei der Auswertung zu kurzer Datenabschnitte werden im Folgenden gezeigt.
(a) Abweichende Geschwindigkeit
Rz. 1116
Die beiden folgenden Fallbeispiele dokumentieren zunächst Messungen, bei denen der vom Messgerät jeweils ermittelte Geschwindigkeitswert bei der Auswertung der Rohmessdaten aus technischer Sicht nicht zu bestätigen ist.
Fallbeispiel 1 zeigt eine Messung, bei der in der Signalaufzeichnung insgesamt fünf Bereiche mit Signalausschlägen vorhanden sind. Vom Messgerät wurde hierbei eine Geschwindigkeit von 121 km/h ermittelt.
Bei der Auswertung der Rohmessdaten ist festzustellen, dass dieser Wert jedoch sowohl bei der Auswertung über die gesamte Aufzeichnungsdauer als auch bei der abschnittsweisen Auswertung der einzelnen Teilbereiche aus technischer Sicht nicht zu bestätigen ist.
Abbildung 43 – Signalverlauf, der durchgehend zu einer anderen Geschwindigkeit als der angezeigten führt
Die abschnittsweise Auswertung über die einzelnen Teilbereiche zeigt, dass die Signale jeweils nahezu deckungsgleich verlaufen und eine jeweils sehr hohe Übereinstimmung zwischen den jeweiligen Signalen vorliegt. Bezogen auf die zur Geschwindigkeitsermittlung relevanten Signale der Sensoren 1 bis 3 ist festzustellen, dass die Korrelationskoeffizienten (als Maß für die Übereinstimmung der Signale) über alle fünf Teilbereiche durchweg Werte von mindestens 0,95 annehmen.
Über die fünf Teilbereiche ergeben sich insgesamt 15 Geschwindigkeitswerte. Die Berechnung der Kreuzkorrelationsfunktion ergibt hierbei bei 14 Werten eine Geschwindigkeit von abgerundet 120 km/h und bei einem Wert eine Geschwindigkeit von 119 km/h.
Abbildung 44 – Teilauswertung des Signalverlaufs aus Abbildung 43, 1. Rahmen
Abbildung 45 – Teilauswertung des Signalverlaufs aus Abbildung 43, 5. Rahmen
Anhand dieses Fallbeispiels zeigt sich bereits deutlich, dass die Auswertung eines zu kurzen Bereichs ("1 Peak") in einem Datenabschnitt dazu führen kann, dass die ermittelte Geschwindigkeit im Ergebnis einer nachträglichen und vom Messgerät unabhängigen Auswertung der Rohmessdaten technisch nicht in jedem Fall zu bestätigen ist.
Rz. 1117
Fallbeispiel 2 zeigt eine Messung mit sehr einfachem Signalverlauf. Es wurden lediglich zwei "Datenpakete" bei der Ein- und Ausfahrt des Fahrzeuges ("Front" und "Heck"), aufgezeichnet. Störfaktoren, wie beispielsweise Anteile der Fahrzeugräder, sind nicht vorhanden. Vom Messgerät wurde hier eine Geschwindigkeit von 131 km/h angezeigt.
Die Berechnung der Korrelationsfunktion ergibt bereits über die gesamte Aufzeichnungsdauer zwischen allen drei Sensoren Geschwindigkeitswerte von jeweils abgerundet 129 km/h bei Korrelationskoeffizienten von durchweg mehr als 0,99.
Die folgende Abbildung zeigt zunächst die Auswertung der zeitlich verschobenen Signale der gesamten Durchfahrt des Fahrzeuges.
Abbildung 46 – Gesamte Durchfahrt des Fahrzeuges durch den Sichtbereich der Sensoren
Bei der abschnittsweisen Auswertung ergeben sich über die "Fahrzeugfront" Geschwindigkeitswerte von 129,68 km/h bis 130,24 km/h. Über das "Fahrzeugheck" errechnen sich Werte zwischen 129,12 km/h und 129,31 km/h. Die Korrelationskoeffizienten betragen bei beiden Abschnitten jeweils durchweg mehr als 0,99.
Die beiden folgenden Abbildungen zeigen die abschnittsweise Auswertung von "Front" und "Heck".
Abbildung 47 – Teilauswertung des Signalverlaufs aus Abbildung 46, "Fahrzeugfront"
Abbildung 48 – Teilauswertung des Signalverlaufs aus Abbildung 46, "Fahrzeugheck"
Das amtliche Messergebnis stimmt also trotz des "lehrbuchmäßigen" glatten Signalverlaufs nicht mit der eigenen Auswertung über die gesamte Datenaufzeichnung überein. Eine Erklärung dafür ist, dass das amtliche Messergebnis nur auf einem sehr kleinen Signalabschnitt basiert. Dies ist etwa aufgrund der Messung aus Rdn 1111 anzunehmen.
(b) Abweichender Abstand
Rz. 1118
Hier wurde vom Messgerät ein Abstandswert ermittelt, welcher bei der Auswertung des Messfotos im Vergleich mit weiteren Fahrzeugpositionen während des Messeinsatzes und den dabei eingeblendeten Werten sowie im Abgleich mit den geometrischen Daten zur Messstelle im Messprotokoll als nicht plausibel bzw. korrekt zu bewerten ist.
Gemäß den Angaben im Messprotokoll und der Dateneinblendung im Messfoto wurde der Sensorkopf in einer Entfernung von 0,7 m zum Fahrbahnrand aufgestellt. Die Breite des ersten Fahrstreifens ist im Messprotokoll mit 3,8 m eingetragen.
Die beiden folgenden Abbildungen zeigen jeweils ein gemessenes Fahrzeug auf dem in Fahrtrichtung gesehen ersten Fahrstreifen. Der Abstand zwisc...