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§ 1 Messverfahren / 4. Deininger VSTP

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 539

 

Wichtige Entscheidungen:

▪ OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.8.2007 – 4 Ss 23/07
▪ AG Freiburg, Urt. v. 14./25.8.2009 – 31 Owi 530 Js 11165/09
 

Rz. 540

Die von der Fa. Deininger Elektronik GmbH & Co.KG entwickelte Videostoppuhr wurde am 26.3.1993 unter dem Zeichen 18.13/92.05 von der PTB zugelassen und wird bspw. in Baden-Württemberg bei dem sogenannten ViBrAM- oder BAMAS-Verfahren verwendet.

 

Rz. 541

Grundlage dieses Messverfahrens ist eine Weg-Zeit-Berechnung über zwei auf der Fahrbahn markierte Teilstrecken von jeweils 50 m anhand einer gefertigten Videoaufzeichnung. Die Ermittlung eines räumlichen Abstandes zwischen den Fahrzeugen erfolgt durch Umrechnung des zeitlichen Abstandes an den auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen und anschließendem Abzug der Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges.

 

Rz. 542

Die folgende Abbildung zeigt schematisch die Markierungssystematik.

Abbildung 35: Markierungssystematik; Archiv VUT

 

Rz. 543

In der Videoaufzeichnung wird die durch die VSTP generierte Messzeit in dem Format HH:MM:SS,SS für jedes Videohalbbild (d.h. alle 0,02 s) eingeblendet.

 

Rz. 544

Der Taktgeber der internen Uhr der VSTP besteht aus einem temperaturstabilisierten Quarzoszillator. Zur Vermeidung von Abweichungen zwischen der eingeblendeten Uhrzeit und der Bildwiederholfrequenz der Videokamera verfügt die VSTP zudem über einen Synchronsignal-Generator, welcher eine externe Synchronisation der Videoquelle ermöglicht. Dieser wird ebenfalls durch den Quarzoszillator getaktet, sodass eine feste Kopplung der Stoppuhr mit dem Synchrontakt sichergestellt ist.

 

Rz. 545

Die Messdurchführung erfolgt unter Verwendung von mehreren Videokameras, wobei eine Kamera zur Aufzeichnung der Messsituation (Tatkamera) und eine bzw. weitere Kamera(s) zur Aufzeichnung von Fahrer und Kennz...

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