Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1738
Die Auswertung der Aufzeichnungen der Kontrollgeräte ist ein gängiges Mittel zur Geschwindigkeitsermittlung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen von Kfz im Güter- und Personenverkehr.
Rz. 1739
Beträgt die gefahrene Geschwindigkeit für mehr als eine Minute mehr als der am Begrenzer einzustellende Geschwindigkeitswert, so registriert das digitale Kontrollgerät die Geschwindigkeitsüberschreitung und speichert auch die gefahrene Geschwindigkeit.
Rz. 1740
Die detaillierte Geschwindigkeitsaufzeichnung an sich wird nach 24 Stunden im Gerät überschrieben, ist also nicht mehr verfügbar. Bei analogen Kontrollgeräten hingegen ist die Geschwindigkeitsaufzeichnung permanent.
Rz. 1741
Bei der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen anhand des Kontrollgerätes ist anders als bei sonstigen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Dauer dieser oder die Häufigkeit der aufgezeichneten Überschreitungen entscheidend.
Rz. 1742
Bei Kfz mit kennzeichnungspflichtigen Gütern sind die Folgen solcher Geschwindigkeitsüberschreitungen wesentlich schwerwiegender.
a) Auswertung
Rz. 1743
Allgemein ist bei beiden Kontrollgerätearten vom gemessenen Wert ein Toleranzabzug von 6 km/h in Abzug zu bringen.
Rz. 1744
Es ist außerdem erforderlich, dass das verwendete Kontrollgerät gültig kalibriert ist und fehlerfrei arbeitet.
Rz. 1745
Gerade bei den Aufzeichnungen zur Geschwindigkeit hat die zum Tatzeitpunkt verwendete Reifengröße einen wesentlichen Einfluss auf die Geschwindigkeitsaufzeichnungen des Kontrollgerätes, wenn nicht die zur Prüfung/Kalibrierung genutzte Reifengröße verwendet wird.
Auch ist es unumgänglich, dass der ermittelte Abrollumfang des Reifens mit den Angaben bei der Gerätekalibrierung verglichen wird.
Eine ermittelte Verkleinerung des Abrollumfanges, kann zu einem Toleranzabzug > 6 km/h führen.
Rz. 1746
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wirkt sich eine Dauer von mehr als 5 Minuten bzw. eine mehrfache Überschreitung seit Fahrtantritt bußgelderhöhend aus.
aa) Analoges Kontrollgerät
Rz. 1747
Hier muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die zum Kontrollgerät passenden Tachoscheiben, mit dem entsprechenden Geschwindigkeitsbereich verwendet werden, da sonst eine falsche Aufzeichnung der Geschwindigkeit stattfindet.
bb) Digitales Kontrollgerät
Rz. 1748
Hier muss darauf geachtet werden, dass die Daten, die bei der Kontrolle ausgelesen werden, gültig zertifiziert sind, insbesondere die Ereignis- sowie die Störungsübersicht sollten keine die Geschwindigkeitsaufzeichnung betreffenden Fehlfunktionen/Störungsmeldungen beinhalten.
cc) Sonstige Fehlermöglichkeiten
Rz. 1749
Bei der Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt sich die Frage nach dem Tatort, wie wird diese Frage z.B. bei Kontrollen in Grenznähe gehandhabt, wo auch ein Tatort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich ist. Ähnlich verhält es sich bei der Bestimmung der am Tatort geltenden Höchstgeschwindigkeit, sowie bei der Tatortsannahme in geschlossenen Ortschaften.
Rz. 1750
Eindeutig nachzuweisen ist bei Anzeigenerstellung nur der Kontrollort und nicht der exakte Tatort mit seinen spezifischen Gegebenheiten. Allerdings kann sich durch die gefahrene Strecke der Tatort so weit eingrenzen lassen, dass beispielsweise eine höhere zulässige Geschwindigkeit als 60 km/h ausgeschlossen werden kann.
b) Auswertung
aa) Analoge Auswertung
Rz. 1751
Abbildung 6: Ausschnittvergrößerung analoge Tachoscheibe
Rz. 1752
Der Bildausschnitt in Abbildung 6 zeigt die relevanten Geschwindigkeitsaufzeichnungen zwischen 100 km/h und 120 km/h. Die roten Kreislinien verdeutlichen jeweils Geschwindigkeitsschritte von 2 km/h.
Rz. 1753
Die Pfeile 1 bis 5 markieren die erreichten Höchstgeschwindigkeiten.
bb) Digitale Auswertung
Rz. 1754
Das Auswerteprogramm bietet die Möglichkeit der tabellarischen Auswertung, sowie der Ausgabe der Geschwindigkeit in Form von graphischen Geschwindigkeitsverläufen.
Rz. 1755
Außerdem sind im Ereignisprotokoll des Kontrollgerätes die Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert und können in Tabellenform ausgegebenen werden.
Abbildung 7: tabellarische Auswertung der Geschwindigkeit
Abbildung 8: grafische Auswertung der Geschwindigkeitsauswertung
Abbildung 9: exakte Auswertung der Geschwindigkeit mit großem Zoomfaktor