Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1004
Eine wesentliche Erkenntnis aus der Praxis war, dass nicht bei allen Lichtverhältnissen tatsächlich die Fahrzeugfront gemessen wurde.
Insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit sind stark abweichende Fotopositionen festgestellt worden, die zur Erkenntnis führten, dass gelegentlich – insbesondere bei schrägem Aufbau des Sensors über die Fahrbahn – die Heckbeleuchtung eines Fahrzeuges die Triggersignale der Messung auslöst und damit eine Messung am Heck des Fahrzeuges erfolgte, mithin auch die Fotoposition des Hecks 3 m zuzüglich der geschwindigkeitsabhängigen Verzögerung nach der Messlinie ist (vgl. auch die Ausführungen im Abschnitt zum Nachfolgemodell ES3.0 unter Rdn 1031 ff.).
Rz. 1005
Danach ist die Fotoaufnahmeposition heute so zu wählen, dass die Fahrbahn in der gesamten Breite abgebildet wird, in der sich messrelevante Fahrabläufe ereignen können, und zwar zwischen der Messlinie (Sensor) über die Fotolinie 1 (3 m nach dem Sensor als mindestens gefahrene Strecke bis zur Fotoauslösung) und der Fotolinie 2 (die Fotolinie, an der ein gemessenes Fahrzeug bei max. vorkommender Geschwindigkeit abgebildet wird).
Rz. 1006
Bzgl. der Dokumentation des Messbereiches führt die Gebrauchsanweisung wie folgt aus:
Zitat
"Eine Möglichkeit, die Messlinie zu dokumentieren, ist die Abbildung des Sensorkopfes in jedem Messfoto."
Eine weitere Möglichkeit, insbesondere für die Dokumentation der Fotolinie 2, ist die Verwendung von Messlinienmarkierern (oder andere geeignete Mittel wie Kreidestriche oder Reflexfolie am Fahrbahnrand oder in der Fahrbahnmitte), die zur Visualisierung der Messlinie bzw. der Fotolinie 2 angebracht werden und die zumindest im Rahmen des Fototests abgebildet sein müssen.“
Rz. 1007
Die Fotolinie 2 wird individuell nach Abschätzung der möglichen Höchstgeschwindigkeit "vGrenz" an der jeweiligen Messörtlichkeit vom Messbeamten festgelegt.
Rz. 1008
Ausgehend von der geschätzten, an der Messörtlichkeit zu erwartenden Maximalgeschwindigkeit ist der Abstand zwischen Sensor und Fotolinie 2 nach der Formel "3 m + 1 m je 50 km/h des vGrenz-Wertes" zu berechnen, also bei erwarteter Spitzengeschwindigkeit von 200 km/h 3 m + 4 m = 7 m.
Um bei der Auswertung der Messfotos auch in Extremfällen eine zweifelsfreie Messwertzuordnung zu gewährleisten, muss dieser vGrenz-Wert gemäß der Gebrauchsanweisung im Messprotokoll protokolliert werden.
Rz. 1009
Folgende Bilder zeigen eine solche Dokumentation auf.
Abbildung 24 – Testfoto "alle Segmente leuchten auf" zu Messbeginn mit Markierung des Messbereiches
Durch den Sensor und den davor aufgestellten Messkegel ist die Messlinie, also die Höhe des Sensors auf der Fahrbahn, markiert.
Zugleich handelt es sich hier um eines der beiden Testfotos zum Messanfang (alle Segmente leuchten auf).
Abbildung 25 – unauffällige Messung
Das Bild zeigt eine "normale" Messung. Das Fahrzeug steht in einer plausiblen Entfernung zur Messlinie.
Rz. 1010
Die folgenden beiden Bilder zeigen ggü. dem zuvor angezeigten Bild eine weit nach vorne gehende Fotoposition.
Abbildung 26 – zwei Beispiele für eine Heckmessung
Bei beiden Aufnahmen ist zu erkennen, dass die gemessenen Fahrzeuge ggü. dem zweiten Bild bei Rdn 1009 wesentlich weiter nach vorne abgebildet sind.
Hier wurde nicht die Fahrzeugfront gemessen. Das Messgerät hat das Fahrzeug gar nicht erkannt, es nicht "gesehen". Erst das Heck konnte als "Licht-Veränderung" erkannt und gemessen werden.
Diese Bilder zeigen deutlich, wie wichtig es ist, den gesamten Messbereich zwischen Messlinie und Fotolinie 2 abzubilden.